Anfrage I: Stadion für Amateurinnen und Amateure
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Rathaus Umschau 215 / 2019, veröffentlicht am 12.11.2019
Anfrage I: Stadion für Amateurinnen und Amateure
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 5.2.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 5.2.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Auf Ihre Anfrage vom 5.2.2019 nehme ich Bezug.
Die von Herrn Oberbürgermeister Reiter in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie wurde dem Stadtrat erst am 24.7.2019 vorgelegt. Diese Beschlussvorlage musste erst abgewartet werden, daher konnte die GeschO-Frist nicht eingehalten werden.
Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgestellt:
„Die Sportverbände haben Vorgaben für den Ligabetrieb. Sie fordern, dass sie im entsprechend ausgestatteten Stadion innerhalb des Ligabetriebes spielen können.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie sind die aktuellen und die prognostizierten Stadion-Bedarfe?
Antwort:
Für die Saison 2019/2020 gibt es keinen Stadionmehrbedarf im Amateurbereich. Mit dem Aufstieg des SV Türkgücü München in die Regionalliga ist zwar ein Münchner Verein hinzugekommen, gleichzeitig sind jedoch die Herren II des FC Bayern München in die 3. Liga und damit in den Profibereich aufgestiegen.
Eine Prognose des künftigen Bedarfs ist nur schwer möglich, da dieses vom sportlichen Erfolg der jeweiligen Mannschaft abhängt.
Frage 2:
Können einzelne Bezirkssportanlagen an die Bedarfe angepasst werden?
Antwort:
Im Rahmen des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrats vom
24.7.2019 (Städtisches Stadion an der Grünwalder Straße, Ergebnis der Machbarkeitsstudie, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15688) wurde das Referat für Bildung und Sport beauftragt, alternative Standorte für den Bezug oder den Bau einer regionalligatauglichen Spielstätte mit bis zu 2.500 Zuschauerplätzen zu prüfen.
Dieser Auftrag schließt die Prüfung bestehender oder neu zu errichtender Bezirkssportanlagen mit ein.
Frage 3:
Steigen die Bedarfe, zum Beispiel durch Aufstiege?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.