S-Bahnzüge mit einem kostenlosen und leistungsfähigen WLAN-Angebot (Multi-Provider-System) ausrüsten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Katrin Habenschaden, Thomas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 12.9.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag fordern Sie, dass alle S-Bahnzüge mit einem kostenlosen und leistungsfähigen WLAN-Angebot (Multi-Provider-System) ausgestattet werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Thematik über die Ausstattung der S-Bahnzüge mit einem WLAN-Angebot fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH (BEG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Hierzu haben wir die zuständige BEG um Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mitteilte:
„Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat am 18.9.2019 mitgeteilt, dass kostenloses Fahrgast-WLAN künftig Pflicht bei allen Neuausschreibungen im schienengebundenen Regionalverkehr in Bayern sein wird. Gleichzeitig wird die BEG diese Bedingung auch in die Fahrzeugstandards für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aufnehmen. Bei Bestandsverträgen mit einer verbleibenden Laufzeit von mindestens fünf Jahren wird die BEG mit den jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen über eine Nachrüstung verhandeln.
Die S-Bahn München ist aufgrund der genannten Rahmenbedingungen für eine Nachrüstung qualifiziert. Die Details der technischen Ausstattung sowie der genaue Zeitpunkt des Starts des Angebots für die Fahrgäste stehen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht fest.
Die im Antrag geforderte schnelle Ausrüstung aller Fahrzeuge bis Ende 2020 kann somit nicht garantiert werden. Die Umsetzung hängt vom Verlauf der Verhandlungen zwischen der BEG und der Deutschen Bahn ab.Ferner muss bei der Planung der mit der Nachrüstung verbundenen Werkstattaufenthalte eine stets hohe Fahrzugverfügbarkeit für die S-Bahn München berücksichtigt werden.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der BEG Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.