Zwischennutzung im Motorama ermöglichen
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Rathaus Umschau 223 / 2019, veröffentlicht am 22.11.2019
Zwischennutzung im Motorama ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Renate Kürzdörfer, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Dr. Constanze Söllner-Schaar und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 10.9.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit dem o.g. Antrag baten Sie darum, die im Motorama angemieteten Interimsräume für die Gasteig-Sanierung umgehend für Zwischennutzungen zu vergeben.
Die Räumlichkeiten im Motorama wurden direkt durch die Gasteig München GmbH angemietet.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die von Ihnen angesprochene Zwischennutzung im Motorama fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als lfd. Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den Zuständigkeitsbereich der Gasteig München GmbH.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, ich erlaube mir daher, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Aufgrund der Stellungnahme der Gasteig München GmbH kann ich Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:
Die Gasteig München GmbH hat die Idee der Zwischennutzung für die angemieteten Flächen im Motorama bereits im Blick und befürwortet das Thema ausdrücklich.
Derzeit erfolgen für diesen Bereich Planungen und erste Baumaßnahmen, um die Flächen für die spätere Nutzung als Bibliothek herzurichten. Eine Interimsnutzung bis zur Eröffnung der Flächen als Bibliothek kann nur in dem Rahmen erfolgen, in dem der Baufortschritt nicht gestört wird, mit den diesbezüglichen Vorbereitungsmaßnahmen und Einrichtungsaktivitäten kompatibel ist und den Nutzungen des Gasteig entspricht (letzteres ergibt sich aus dem Mietvertrag mit dem Motorama).
Derzeit ist beispielsweise für ca. 2 Monate ab Ende 2019 eine Architektur-Ausstellung in einem Teilbereich der Fläche geplant. Mit Blick auf weitere Zwischennutzungen wird die Gasteig München GmbH engen Kontakt mit dem Kulturreferat halten.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.