Listerienverseuchte Wurst aus Hessen in 1.000 Münchner Betrieben – was unternimmt die Stadt, um Verbraucher zu warnen?
Anfrage Stadträtin Katrin Habenschaden (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 21.10.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 21.10.19 bitten Sie um Informationen über den Umfang der behördlichen Kontrollen hinsichtlich Listerien in München.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Nach Presseberichten (BR vom 18.10.2019) wurde listerienverseuchte Wurst einer in Hessen ansässigen Firma flächendeckend in Bayern verkauft. Auch in München wurden 1.000 Betriebe beliefert, darunter nicht nur Einzelhandelsgeschäfte, sondern auch Gastronomiebetriebe und Kantinen. Da es unmöglich sei, alle Betriebe abzufahren, so der Bericht, habe man in München etwa ein Drittel der belieferten Betriebe kontrolliert. Listerien können Infektionen hervorrufen, die besonders für Kinder, Schwangere und Senioren gefährlich werden können. Die aktuelle Listerienverseuchung hat bereits drei Todesfälle verursacht.“
Ihre Anfrage hat mir Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter zur unmittelbaren Beantwortung übergeben; im Einzelnen beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Frage 1:
Verfügt die Stadt über eine vollständige Liste der mit der listerienverseuchter Wurst belieferten Betriebe und Geschäfte in München?
Antwort:
Die Rückruf- und Rücknahmeüberwachung der Behörden wird per E-Mail über das europäische Schnellwarnsystem koordiniert. Die städtische Lebensmittelüberwachung hat im Rahmen von 42 Meldungen über dieses Schnellwarnsystem eine Vielzahl von Listen und Aufzählungen über belieferte Betriebe und Geschäfte in München erhalten.
Frage 2:
Um wie viel Betriebe handelt es sich?
Antwort:
Den verschiedenen Lieferlisten ist zu entnehmen, dass knapp 1.000 Betriebe in München mit Waren der Fa. Wilke beliefert wurden.
Fragen 3 und 4:
Sind auch Krankenhauskantinen oder Kantinen sozialer Einrichtungen betroffen?
Sind Kantinen von Kinderbetreuungseinrichtungen betroffen?
Antwort:
Ja, auch Krankenhauskantinen, Kantinen sozialer Einrichtungen und Kinderbetreuungseinrichtungen wurden mit Waren der Fa. Wilke beliefert. All diese Betriebe wurden bei der Rückrufüberwachung wegen des erhöhten Risikos vorrangig überwacht.
Fragen 5 und 6:
Trifft es zu, dass nur ein Drittel der belieferten Betriebe vor Ort kontrolliert wurden?
Welche Maßnahmen hat die Stadt ergriffen, um die restlichen zwei Drittel der belieferten Betriebe vor der verseuchten Wurst zu warnen?
Antwort:
Die Verantwortung für Warenrückrufe liegt beim Lebensmittelunternehmen selbst. Jeder Händler in der Lieferkette, der nicht nur an Endverbraucher abgibt, muss seine Abnehmer über den Warenrückruf informieren.
Von der Lebensmittelüberwachung wurde unverzüglich kontrolliert, ob der Warenrückruf ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zuerst wurden alle Betriebe kontrolliert, bei denen ein erhöhtes Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher bestand, zum Beispiel Krankenhäuser und Kinderbetreuungseinrichtungen (siehe auch Antwort zu Fragen 3 und 4).
Die Kontrollen wurden vorrangig vor allen anderen Aufgaben erledigt. Im Rahmen von mehr als 300 Kontrollen wurde festgestellt, dass der Warenrückruf des Lebensmittelunternehmers in den Betrieben bekannt war, der Rückruf hat reibungslos funktioniert. Weitere Maßnahmen waren insoweit nicht veranlasst.
Die Rückrufüberwachung ist im Übrigen nur ein Teil der vielfältigen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung in München. In den etwa 25.000 Betrieben in München werden jährlich bis zu 20.000 Kontrollen durchgeführt und mehr als 4.000 Proben entnommen.
Frage 7:
Welche Maßnahmen hat die Stadt ergriffen, um EndverbraucherInnen zu warnen, die unter Umständen die verseuchte Wurst bereits zu Hause lagern?
Antwort:
Von der hessischen Behörde, die für den Herstellungsbetrieb zuständig ist, wurden Maßnahmen getroffen, um die Endverbraucherinnen und Endverbraucher bundesweit zu informieren. Der Rückruf der Fa. Wilke wurde bundesweit in allen einschlägigen Medien kommuniziert, so dass in der Regel die Endverbraucherinnen und Endverbraucher informiert waren.
Im Rahmen der Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung der Stadt München wurde im betroffenen Einzelhandel überprüft, ob ein entsprechender Kundenaushang angebracht wurde (öffentlicher Rückruf).
Frage 8:
Sind der Stadt Fälle von Listeriose im Stadtgebiet bekannt geworden, die auf Wurst aus dieser Firma zurückgeführt werden können?
Antwort:
Der Lebensmittelüberwachung sind keine entsprechenden Erkenntnisse bekannt geworden. Im Referat für Gesundheit und Umwelt sind keine Meldungen von Listerienerkrankungen eingegangen, die auf die Wurstwaren der Firma zurückzuführen sind.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass diese Angelegenheit damit erledigt ist.