Schaden auf Grund von Schwarzarbeit in München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (damals FDP – mut Stadtratsfraktion) vom 18.9.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage vom 18.9.2019 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Am Dienstag 30.7.2019 (Münchner Merkur 3.8.2019) kam es im Zuge des Audi-Cups in der Allianzarena zu einer groß angelegten Schwarzarbeitskontrolle durch den Zoll. Dabei wurden Gesetzesverstöße und Unregelmäßigkeiten festgestellt. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Sicherheitsfirmen gelegt. Hier konnten wichtige Nachweise nicht erbracht werden.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teile ich Ihnen in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister Folgendes mit:
Frage 1:
Wie viele Personen wurden ohne gültigen Arbeitsvertrag bzw. in Scheinselbständigkeit angetroffen?
Frage 2:
Wurde in anderen Fällen der Mindestlohn bezahlt?
Antwort zu Frage 1 und 2:
Federführend zuständig für die Kontrolle am 30.7.2019 in der Allianz Arena war das Hauptzollamt Rosenheim. Auf Anfrage hat diese Behörde zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen auf die Pressemitteilung vom 2.8.19 verwiesen:
„Am Dienstag, 30.7.2019, wurden durch insgesamt 50 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Rosenheim, der Polizei München und der Gewerbeüberwachung des KVR München die beim Audi Cup in der Allianz Arena München eingesetzten Sicherheitsdienste einer Kontrolle unterzogen.
Ziel der Prüfung war es, festzustellen, ob in diesem sicherheitsrelevanten Bereich alle beschäftigten Mitarbeiter/innen sozialversicherungsrechtlichgemeldet sind, sie ihren Ausweismitführungspflichten nachkommen, sie alle arbeitserlaubnis- und aufenthaltsrechtlichen Bedingungen und die persönlichen Berufszugangsvoraussetzungen als Wachpersonen erfüllen sowie ob polizeiliche Erkenntnisse zu einzelnen Personen vorliegen.
Geprüft wurden 253 Personen. Bei 194 Personen wurden Gesetzesverstöße oder Unregelmäßigkeiten festgestellt, die noch weitere Prüfungen erfordern.
In 142 Fällen konnte der Nachweis für einen gewerberechtlich zulässigen Einsatz als Sicherheitskraft nicht erbracht werden. Diese Fälle werden durch das KVR München weiter bearbeitet.
Im Zuständigkeitsbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben sich 100 Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften ergeben. Daneben werden vereinzelte Verstöße gegen das Arbeitsgenehmigungs- und Ausländerrecht weiter verfolgt.
Besonders auffällig war die Tatsache, dass eine Vielzahl von Security-Mitarbeitern nach Bekanntwerden der Kontrolle sich dieser entzogen haben.“
Frage 3:
Ist der Name der Sicherheitsfirma/-firmen der Landeshauptstadt München (LHM) bekannt?
Antwort:
Die Namen der 34 beim Audi-Cup kontrollierten Sicherheitsfirmen sind der LHM bekannt.
Frage 4:
Welche Konsequenzen zieht die LHM im Hinblick auf die Firmen, die nachweislich Verstöße begangen haben?
Antwort:
Gegen die Firmen, die nachweislich bewachungs- bzw. gewerberechtliche Verstöße begangen haben, werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem werden die Firmen, die ihren Betriebssitz im Zuständigkeitsbereich der LHM haben, auf ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit überprüft. Vom Ergebnis dieser Überprüfung hängt das weitere Vorgehen ab. Bei Firmen mit Betriebssitz außerhalb von München obliegt das weitere Verfahren den jeweiligen Landratsämtern.
Frage 5:
Welche Maßnahmen ergreift die LHM bei der Auswahl der Sicherheitsfirmen, um bei künftigen Veranstaltungen (Oktoberfest etc.) ähnliche Ver- stöße zu vermeiden?
Antwort:
Bei Veranstaltungen, die von der LHM durchgeführt werden (z.B. Oktoberfest) ist das Direktorium – Vergabestelle 1 – für die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen zuständig. Die Vergabestelle 1 schließt anhand von Gewerbezentralregister- bzw. Zollauskünften Anbieter aus, die zu Bußgeldern größer als 2.500 Euro verurteilt wurden. Jede beauftragte Sicherheitsfirma muss vor dem Einsatz einer Sicherheitskraft deren Freigabe durch die Sicherheitsbehörde nachweisen. Der Mindestlohn wird in der Kalkulation geprüft. Wenn im laufenden Vertrag der Verdacht besteht, dass der Mindestlohn nicht an die Sicherheitskraft ausbezahlt wird, muss die Sicherheitsfirma die Lohnabrechnung belegen.
Frage 6:
Wie hoch wird der Verlust geschätzt, der aufgrund von nicht geleisteten Sozialabgaben und Steuern etc. entstanden ist?
Antwort:
Hierzu könnten allenfalls die zuständigen Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger qualifizierte Schätzungen abgeben – ansonsten dürfen wir auf die Antwort zu Frage 1 und Frage 2 hinweisen.