Fußläufig erreichbare barrierefreie Wahllokale in den Stimmbezirken – Stand der Dinge?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 22.3.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Schreiben vom 22.3.2019 haben Sie Folgendes vorgetragen:
„Die Vollversammlung des Stadtrates hatte am 22.1.2014 beschlossen, dass bis zum Jahr 2020 mindestens 75% aller Wahllokale barrierefrei zugänglich sein sollen. Seit dem Jahr 2015 hat das Kreisverwaltungsreferat wiederholt die Absicht geäußert, Wahllokale möglichst nicht mehr an Standorten zu bündeln, sondern diese möglichst direkt in den Stimmbezirken zu situieren. Dies ist im Interesse der Wählerinnen und Wähler, da die Wahllokale dann fußläufig schnell erreichbar sind. In der Vergangenheit gab es allerdings für ähnliche Anliegen durch manche städtische Referate nur unzureichende Unterstützung. So hatte bei einer Abfrage im Jahr 2005 das Sozialreferat grundlos kein einziges Gebäude zur Nutzung als Eintragungsstelle angeboten.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Stimmbezirke (Wahlbezirke) wird es zur Europawahl 2019 in München geben?
Antwort:
Zur Europawahl 2019 wird es in München 618 allgemeine Wahlbezirke geben. Dazu kommen 326 Briefwahlbezirke.
Frage 2:
Wie viele Wahllokale wird es zur Europawahl 2019 in München geben?
Antwort:
Zur Europawahl 2019 wird es in München 618 Wahllokale für allgemeine Wahlbezirke geben, die auf 205 Standorte verteilt sind.
Frage 3:
Wie viel Prozent der Wahllokale zur Europawahl 2019 werden barrierefrei sein?
Antwort:
Zur Europawahl 2019 werden 77,3% der Wahllokale barrierefrei sein.
Frage 4:
Wird zur Kommunalwahl 2020 das 2014 formulierte Stadtratsziel von mindestens 75% barrierefreien Wahllokalen erreicht werden?
Antwort:
Das Stadtratsziel von mindestens 75% barrierefreien Wahllokalen zur Kommunalwahl 2020 konnte bereits zur Bundestagswahl 2017 erreicht werden. Die Quote lag seitdem bei jeder Wahl und Abstimmung oberhalb der 75% Marke. Auch zur Kommunalwahl 2020 wird dieses Ziel erreicht bleiben.
Frage 5:
In welchem Umfang ist das Kreisverwaltungsreferat in den vergangenen fünf Jahren beim Ziel, künftig nur noch ein oder zwei Wahllokale an einem Standort zu bündeln, und damit die Wahllokale möglichst in den Stimmbezirken zu situieren, vorangekommen?
Antwort:
Zur Bundestagswahl 2017 wurden im Schnitt 2,8 Wahllokale in einem Standort eingeteilt. Zur Landtags- und Bezirkswahl waren es 2,9 Wahllokale pro Standort. Bei der Europawahl 2019 werden es durchschnittlich 3,0 Wahllokale pro Standort sein. Von den insgesamt 205 Standorten haben 35 jeweils ein Wahllokal und 52 Standorte haben jeweils zwei Wahllokale. Die Quote der Standorte mit nur einem oder zwei Wahllokalen liegt bei den Europawahlen damit bei rund 42 Prozent. An den übrigen Standorten liegt die Zahl der Wahllokale zwischen drei und maximal acht. Wir arbeiten daran, zur Kommunalwahl 2020 die Anzahl der Standorte zu erhöhen, wo nur ein oder zwei Wahllokale gebündelt werden. Insbesondere werden wir großen Wert darauf legen, dass die Anzahl der Standorte reduziert wird, wo derzeit noch mehr als fünf Wahllokale gebündelt sind.
Frage 6:
Konnten zwischenzeitlich auch in nennenswertem Umfang Räumlichkeiten aus den Zuständigkeitsbereichen des Sozialreferates und des Kulturreferates zur Belegung mit Wahllokalen akquiriert werden? Falls nein, warum nicht?
Antwort:
Zur Europawahl 2019 konnten aus den Zuständigkeitsbereichen des Sozialreferates und des Kulturreferates 5 Standorte mit insgesamt 9 Wahllokalengewonnen werden. Bei der Wahllokalsuche hat die Geeignetheit der Wahllokale Vorrang. Hierzu zählen neben der Barrierefreiheit auch eine gute Erreichbarkeit und eine gute Funkverbindung. Die Trägerschaft einer Einrichtung spielt nur in Ausnahmefällen eine Rolle. Zur Europawahl 2019 konnten ausreichend geeignete Wahllokalstandorte gefunden werden, sodass kein vermehrtes Zurückgreifen auf Standorte aus dem Zuständigkeitsbereich des Sozialreferates und des Kulturreferates erforderlich wurde.
Frage 7:
Wie viele Räumlichkeiten für Wahllokale konnten in landeseigenen, in bundeseigenen und in kirchlichen Gebäuden angemietet werden? Wie viel Räumlichkeiten für Wahllokale konnten von Vereinen, wie viele von Firmen angemietet werden?
Antwort:
Zur Europawahl 2019 wurden Wahllokale in folgenden Standorten gewonnen:
-Öffentliche Schulen (staatlich und städtisch): 157
-bundeseigene Einrichtungen: 0
-kirchliche Einrichtungen: 15
-Vereine: 6
-Firmen: 20
-Sonstige: 7
Frage 8:
Welche Hinderungsgründe stehen derzeit dem Ziel, künftig nur noch ein oder zwei Wahllokale an einem Standort zu bündeln und damit die Wahllokale möglichst in den Stimmbezirken zu situieren, entgegen, soweit das Ziel noch nicht erreicht wurde?
Antwort:
Wahllokalstandorte können nicht immer im passenden Wahlbezirk eingerichtet werden, da einige Bezirke auf Grund einer starken Bevölkerungsdichte sehr klein geschnitten sind. Innerhalb dieser kleinen Bezirke lassen sich oftmals keine geeigneten Standorte finden. Das gleiche Problem stellt sich in Wahlbezirken, die überwiegend von Wohnbebauung geprägt sind. Auch hier können Wahllokale oftmals nur in Standorten benachbarter Wahlbezirke eingeteilt werden.
Das Antwortschreiben ist mit dem Behindertenbeirat abgestimmt.Die Anfrage Nr. 14-20/F 01443 der ÖDP vom 22.3.2019 ist hiermit satzungsgemäß behandelt. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.