Nachdem in der vergangenen Woche in verschiedenen Medien zu lesen war, dass mehr als drei Jahre nach dem Beschluss des Bayerischen Landtages nur knapp jede sechste Gemeinde in Bayern ein Verbot für Grabsteine aus Kinderarbeit in der Friedhofssatzung verankert hat, weisen die Städtischen Friedhöfe München darauf hin, dass dies in der Landeshauptstadt bereits im Jahr 2017 geschehen ist.
Die Städtischen Friedhöfe München haben damals die Gesetzesänderung sehr begrüßt und unmittelbar in die Friedhofssatzung integriert. Auf allen Friedhöfen der Landeshauptstadt München dürfen nur noch Grabsteine aufgestellt werden, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden.
Gesundheitsreferentin Stephanie Jacobs: „Die körperliche Schwerstarbeit der Kinder – obgleich in den Herkunftsländern gesetzlich verboten – beraubt Minderjährige nicht nur ihrer Gesundheit, sondern auch ihrer Zukunftsperspektiven. Dagegen gehen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vor“.
Zusammen mit der Steinmetz- und Steinbildhauerinnung München Oberbayern haben die Städtischen Friedhöfe München eine Broschüre herausgebracht, die für dieses Thema sensibilisieren und darüber aufklären soll, woran man saubere Steine erkennt.
„Wir als Steinmetz- und Steinbildhauerinnung München Oberbayern haben uns darüber hinaus schon lange eine Selbstverpflichtung auferlegt, nur noch Grab- und Natursteine zu verwenden, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden“, so Markus Steininger, Obermeister der Steinmetz- und Steinbildhauerinnung München Oberbayern. Bevor in München das Aufstellen eines Grabsteines von den Städtischen Friedhöfen genehmigt wird, muss die jeweilige Steinmetzfirma einen Nachweis über dessen Produktionsbedingungen erbringen. Dies geschieht entweder durch eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum fertigen Endprodukt oder durch ein Zertifikat, das die Einhaltung der erforderlichen Mindeststandards bei der Herstellung bestätigt.
Seit Einführung der Gesetzesänderung hat es keinen einzigen Grabstein auf Münchner Friedhöfen gegeben, der die Bedingungen nicht erfüllt hat. Grabsteine, die vor dem 1. September 2016 nach Deutschland eingeführt wurden, sind allerdings von dieser gesetzlichen Regelung nicht betroffen. „Mit dem bewussten Kauf von Grab- und Natursteinen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden, können Trauernde auch selbst ein Zeichen setzen“, betont Stephanie Jacobs.
Die Broschüre „Grab- und Natursteine fair einkaufen – ausbeuterische Kinderarbeit verhindern“ ist bei den Städtischen Friedhöfen München sowie bei der Steinmetz- und Steinbildhauerinnung München Oberbayern erhältlich.