Für das Gebiet Zuccalistraße (südlich), Brunhildenstraße (westlich), Richildenstraße (nördlich) und Zuccalistraße (östlich) wird ein Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2141 aufgestellt.
Das 1,7 Hektar große Gebiet soll damit in seinem spezifischen Charakter als Gartenstadt gesichert werden. Durch die Lage am denkmalgeschützten Park ist das Gebiet auch in seiner historischen Bedeutung stadtbildprägend.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden von Montag, 2. Dezember, bis einschließlich 3. Januar 2020 an folgenden städtischen Dienststellen zur Einsicht bereitgehalten:
-beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071, Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a (von Montag mit Freitag von 6.30 bis 18 Uhr),
-bei der Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486 (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr),
-bei der Stadtbibliothek Neuhausen, Nymphenburger Straße 171a
(Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr, Samstag von 10 bis 15 Uhr). Der Bebauungsplan ist Teil der stadtweiten Zielsetzung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, die Münchner Gartenstädte in ihren Qualitäten zu erhalten. Hierfür hat der Stadtrat im Mai 2019 einen umfassenden Beschluss zum Erhalt des Charakters und zur Steuerung der baulichen Entwicklung in den Gartenstädten gefasst. Damit sollen die gebietsspezifischen Qualitäten des jeweiligen Gartenstadtgebiets mit einer meist hohen Durchgrünung und lockeren Bebauung geschützt werden.