Vision Zero – Abbiegeassistenzsysteme für die Lkw der Deutschen Bahn beim Bau der 2. S-Bahnstammstrecke
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 29.5.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
In dem o.g. Antrag fordern Sie die Verwaltung auf, mit der Deutschen Bahn AG in Kontakt zu treten und um Integration geeigneter Abbiegeassistenzsysteme in den Lkw zu werben, die für den Abtransport von der Baustelle der 2. Stammstrecke am Marienhof eingesetzt werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, da das Anliegen von der Verwaltung an eine externe Stelle herangetragen werden soll. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 29.5.2019 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Auf Nachfrage bei der DB Netz AG als Vorhabenträgerin der 2. Stammstrecke hat diese mitgeteilt, dass der Einsatz von Abbiegeassistenzsystemen derzeit rechtlich noch nicht verpflichtend vorgeschrieben sei. Im Projekt 2. Stammstrecke werde juristisch die Möglichkeit geprüft, ob den Bauauftragnehmern und deren Subunternehmern solche Systeme vorgeschrieben
werden dürfen. Das Projekt 2. Stammstrecke setze sich intensiv für die Sicherheit sowohl auf als auch außerhalb der Baustellen ein und werde die möglichen Maßnahmen ergreifen, um andere Verkehrsteilnehmer durch den Baustellenverkehr nicht zu gefährden.
Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sehen bislang tatsächlich keine Rechtsgrundlage vor, nach der der Einsatz von technischen Abbiegeassistenzsystemen für Lkw gefordert werden könnte. Nach Informationen des Kreisverwaltungsreferats sieht der Gesetzgeber erst für 2024 zwingend den Einsatz von Abbiegeassistenzsystemen bei Lkw-Neufahrzeugen vor, für neue Fahrzeugtypen schon ab 2022.
Die An- und Abfahrt von Baustellen-Lkw ist auch kein Regelungsinhalt straßenverkehrsrechtlicher Genehmigungen der Kreisverwaltungsbehörde. Es handelt sich um Lkw, die normal am Straßenverkehr teilnehmen.Ob man bei Bauvorhaben im Rahmen der Ausschreibung die ausschließliche Ausführung durch Lkw mit Assistenzsystemen vorgeben kann, bleibt der Prüfung durch den Auftraggeber vorbehalten.
Die Landeshauptstadt München begrüßt und unterstützt jedoch die Einführung von Abbiegeassistenzsystemen für Lkw.
Als Auftrag aus dem Beschluss der Vollversammlung zum Verkehrssicherheitskonzept vom 21.11.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12772) und nicht zuletzt auch wegen immer wieder auftretender schwerer Unfälle mit abbiegenden Lkw, hat sich der Oberbürgermeister in einem Schreiben an den Bundesverkehrsminister gewandt mit der Forderung, Abbiegeassistenzsysteme sofort verpflichtend für alle neu zugelassenen Lkw vorzuschreiben und eine Nachrüstpflicht für bestehende Flotten einzuführen.
Um als Stadt selbst mit gutem Beispiel voranzugehen, hat der Stadtrat mit Beschluss der Vollversammlung vom 26.6.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15212) beschlossen, dass neue Lkw für den städtischen Fuhrpark ab sofort mit Abbiegesicherheitssystemen ausgerüstet werden. Ebenso hat der Stadtrat die kurzfristige Nachrüstung des Bestandsfuhrparks beschlossen.
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass im Rahmen künftiger Vergaben (d.h. Liefer- Dienst- und Bauleistungen) der Einsatz von Lkw mit Abbiegeassistenzsystemen als Ausführungsbedingung vorgeschrieben wird. Auch die städtischen Beteiligungsgesellschaften sind aufgefordert, entsprechend zu verfahren.
Das Kreisverwaltungsreferat hat daraufhin noch im Juli 2019 alle für Vergaben und Beschaffung verantwortlichen Stellen der Landeshauptstadt München sowie der SWM zu einem Koordinationsgespräch eingeladen. Die Vergabestellen der Stadt werden die Vorgabe des Stadtrates ab sofort umsetzen.
Bereits heute verfügen rund 90% des städtischen Fuhrparks zumindest über ein Kamera-Monitor-System zur Überwachung des Abbiegebereiches.
Aus Sicht der Landeshauptstadt München sollte daher die DB Netz AG für die Bauabwicklung der 2. Stammstrecke auch mit gutem Beispiel vorangehen und Abbiegeassistenzsysteme bei den für die Baumaßnahme eingesetzten Firmen einfordern. Das Bauvorhaben, insbesondere am Marienhof,liegt überwiegend in hochfrequentierten Fußgängerbereichen der Innenstadt und die Zufahrten dahin an ebenso hochfrequentierten Radstrecken.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abschließend behandelt ist.