Reitwege in den Landschaftspark Freiham
Antrag Stadtrats-Mitglieder Christian Müller (SPD-Fraktion) und Katrin Habenschaden (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 22.12.2017
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 22.12.2017 Folgendes beantragt:
„Bei den Planungen für den zweiten Bauabschnitt im Bereich Freiham- Nord werden neben Fußgänger- und Fahrradwegen auch Reitwege in den und im neu entstehenden Landschaftspark Freiham berücksichtigt, um sowohl von Alt- als auch von Neuaubing kommend den neu entstehenden Landschaftspark auch mit Pferden erreichen als auch dort reiten zu können.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Für die gewährte Fristverlängerung möchten wir uns bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 22.12.2017 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit: Zeitgleich zum Wettbewerbsverfahren für den Landschaftspark Freiham wurde ein intensives Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt, bei dem die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit hatten, ihre Wünsche und Vorstellungen zur Gestaltung und Nutzung des Parks einzubringen.
Der Siegerentwurf bildet diese Vielfalt der Belange aus dem Beteiligungsverfahren ab und integriert sie in das Planungskonzept. Reitwege waren zum damaligen Planungsstand nicht vorgesehen.
Für die Anlage von Reitwegen ist in der Regel eine gesonderte Wegetrasse mit einer Breite von 1,5 bis 2 m erforderlich. Die Wegeoberfläche ist unbefestigt und mit einem Belag aus Sand oder Sand-Rindengemisch versehen.
Im Rahmen der weiteren Planung hat sich mittlerweile gezeigt, dass die Anlage von Reitrundwegen als zusätzliches Freizeitangebot wegen der bereits bestehenden dichten Nutzungsanforderungen im Landschaftspark für den neuen Stadtteil mit über 25.000 Einwohnern zu konfliktträchtig ist. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Gewährleistung der Barrierefreiheit. Ein Ausgleich für die weitläufigen landwirtschaftlichen Flächen, die sich vor der Siedlungsentwicklung zwischen dem Ortsrand von Neuaubing und der Autobahn A 99 erstreckt haben, kann in dem langen aber schmal geschnittenen zukünftigen Landschaftspark für die Reiter nicht geschaffen werden. Das Gleiche gilt für die bereits fertiggestellten öffentlichen Grünflächen des Grünbands und Grünfingers, die sich an den Ortsrand von Neuaubing anschließen.
Das Baureferat wird jedoch im Rahmen der weiteren Planungen für den Landschaftspark und den anschließenden noch nicht realisierten Grünfinger prüfen, wie von Neuaubing durch den Landschaftspark eine Querungsmöglichkeit für Reiterinnen und Reiter in die landwirtschaftliche Flur westlich der Autobahn A 99 geschaffen werden kann. Hier bietet sich vor allem ein Anschluss an die bestehende Brücke des Birnbaumsteigweges an, die im Bereich des zukünftigen Landschaftsparks über die Autobahn führt.
Wir werden zur Abstimmung und Klärung der erforderlichen Reitwegeverbindung die maßgeblich Betroffenen, die Kinder- und Jugendfarm Neuaubing, in den weiteren Planungsprozess einbinden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.