Pacht für nostalgische Fahrgeschäfte neu berechnen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom
18.7.2018
Antwort Referat für Arbeit und Wirtschaft:
Sie haben am 18.7.2018 den Antrag Nr. 14-20/A 04307 gestellt, wonach die Landeshauptstadt München die Berechnung der Pacht für die nostalgischen Fahrgeschäfte so anpassen soll, dass diese gegenüber den neuen Geschäften besser gestellt sind.
Da die von Ihnen geforderte Änderung der Standgeldsätze für nostalgische Fahrgeschäfte bereits der aktuell geltenden Beschlusslage entsprechen, erlauben Sie mir bitte, dass ich Ihren Antrag als Brief beantworte.
Der Stadtrat hat zuletzt am 9.5.2017 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08507) mit Änderungsantrag beschlossen, dass die Standgeldsätze für die Schaustellerbetriebe dem Verwaltungsvollzug obliegen und unter Berücksichtigung des Betriebsaufwandes und der Umsatzchancen angepasst sind.
Bei der Berechnung der Pacht wird der besondere Aufwand beim Betrieb nostalgischer Fahrgeschäfte berücksichtigt. Deshalb zahlen diese unter Berücksichtigung ihrer Geschäftsgröße eine geringere Pacht als vergleichbare modernere Geschäfte.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.