Oberbürgermeister Dieter Reiter, die Vorsitzende des Gesamtpersonalrates, Ursula Hofmann, und der Personal- und Organisationsreferent, Dr. Alexander Dietrich, haben eine Dienstvereinbarung zum fairen Umgang und gegen Mobbing (DV-fair) unterschrieben. Dahinter verbirgt sich eine überarbeitete und ergänzte Fassung der bisherigen „DV-Mobbing“ von 2005. Die DV-fair tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
OB Dieter Reiter: „Mit der neuen Dienstvereinbarung haben wir einen wesentlichen Baustein für ein wertschätzendes und vertrauensvolles Miteinander in der Stadtverwaltung hinzugefügt. Alle Beschäftigten, Führungskräfte und Personalvertretungen sind aufgefordert, zu einem positiven Betriebsklima und guten Arbeitsbedingungen beizutragen. Mir ist wichtig, dass alle Beschäftigten der Stadt, egal in welchem Referat oder Eigenbetrieb sie arbeiten, bei Konflikten und Mobbing einen guten Schutz genießen.“
Ursula Hofmann: „Mit der neuen DV-fair bekommen die städtischen Beschäftigten noch mehr Unterstützung als bisher. Der Wortlaut ist klarer und besser auf den Punkt gebracht. Es geht jetzt noch mehr um Prävention. Wir werden bei der Stadt nicht erst aktiv, wenn es zu spät ist, sondern gehen achtsam, fair und wertschätzend miteinander um.“ Dr. Alexander Dietrich: „Bereits 1997 hat die Stadt München als eine der ersten öffentlichen Verwaltungen in Deutschland eine Dienstvereinbarung gegen Mobbing auf den Weg gebraucht. Mit der neuen DV-fair sorgen wir nicht nur für mehr Prävention, sondern haben sie auch in unsere Grundsätze für Führung und Zusammenarbeit, die ein gutes städtisches Miteinander beschreiben, eingebettet.“
Die neue Dienstvereinbarung gilt nun auch für belastende Konflikte, die nicht von Mobbing abgrenzbar sind, und sehr viel häufiger auftreten als Mobbing. Hier müssen die Führungskräfte handeln. Die neue Dienstvereinbarung unterstützt sie dabei und erklärt, wie sie vorgehen müssen und wohin sie sich wenden können, wenn sie Unterstützung benötigen. Wer auch immer sich gemobbt fühlt oder einen belastenden Konflikt erlebt, kann sich sofort bei einer der Anlaufstellen vertraulich beraten lassen. Die DV-fair gilt nicht, wenn es um sexuelle Belästigungen und Belästigungen wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung, des Alters, der Religion oder Weltanschauung, der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Motiven geht. Auch in diesen Fällen gibt es für die städtischen Beschäftigten schnelle und unbürokratische Unterstützung, entweder bei der Zentralen Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung oder der Zentralen Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Diese sind, wie auch die Zentrale Anlaufstelle für Mobbing und die Zentrale Stelle für Mediation und Konfliktmanagement, im Personal- und Organisationsreferat verankert.