Der Baumschutz, insbesondere auch der Schutz älterer Bäume, hat in der Landeshauptstadt München seit jeher einen hohen Stellenwert. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung jetzt ausführlich dargelegt, wie Bäume bei der Ausführung von Bauvorhaben geschützt werden können und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn Bäume ohne eine erforderliche Genehmigung gefällt werden. In diesem Zusammenhang wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung auch beauftragt, zur Stärkung des Baumschutzes insbesondere im Baugenehmigungsverfahren auf Rechtsänderungen hinzuwirken.
Bereits im Jahr 1976 hatte der Stadtrat eine Baumschutzverordnung erlassen, welche die innerstädtische Durchgrünung Münchens auf Dauer erhalten soll. Große Bäume bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Kleintiere, spenden Schatten und verbessern das Kleinklima und die Luftqualität. Die Baumschutzverordnung schützt viele Bäume, die einen Stammumfang von 80 Zentimetern und mehr haben. Sie dürfen nur verändert oder gefällt werden, wenn zuvor die Erlaubnis vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Untere Naturschutzbehörde, eingeholt wurde. Im Frühjahr 2019 kam es zu vermehrten unerlaubten Baumfällungen, die der Vorbereitung von Baumaßnahmen dienten. Dies wurde auch Thema von Bürgerversammlungen und hat mehrere Stadtratsanträge sowie einen Bezirksausschussantrag ausgelöst.
Zum Ausgleich dieses Grünverlustes hat die Untere Naturschutzbehörde zwischenzeitlich die Neupflanzung von Gehölzen gefordert. Diese Pflanzungen müssen innerhalb eines Jahres erfolgen und nachgewiesen werden. Nicht durchgeführte Pflanzungen können mit Verwaltungszwangsmitteln, in der Regel mittels Zwangsgeld, durchgesetzt werden.
Bei Verdacht auf ungenehmigte Baumfällungen kann während der allgemeinen Öffnungszeiten die Untere Naturschutzbehörde kontaktiert werden. Unabhängig hiervon besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich direkt an die Polizei zu wenden.