Familiennachzug – ein Faß ohne Boden
Anfrage Stadtrat Kral Richter (BIA) vom 27.9.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 27.9.2019 führen Sie Folgendes aus:
„Allein das Bundesland Niedersachsen hat im Wege des Familiennachzugs seit 2016 rund 91.000 Angehörige von Asylbewerbern aufgenommen. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor. Demnach gelangten allein zwischen 1.1. und 31.7.2019 17.590 Personen als Familienangehörige von Asylbewerbern nach Niedersachsen (hier nach: https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/article227160459/Asylbewerber-holen-91-000-Angehoerige-nach-Wohnungssuche-schwer.html; zuletzt aufgerufen: 27.9.2019, 2.35 Uhr; KR). Nach dem Königsteiner Schlüssel, der die Verteilung von ‚Flüchtlingen‘ in Deutschland regelt, nimmt Niedersachsen neun Prozent der Asylbewerber auf. Die bayerische Landeshauptstadt München ist hiernach – laut einem Beitrag in Heft Nr. I/2016 der vom Statistischen Amt der LHM herausgegebenen Reihe ‚Münchner Statistik‘ (M.-Chr. Zeller, ‚In München untergebrachte Flüchtlinge. Eine Bestandsaufnahme zum Ende Dezember 2015‘, in: Münchner Statistik, 1. Quartalsheft 2016, S. 31ff.) – ‚zuständig für ca. 1,6% aller neu in Deutschland ankommenden Flüchtlinge‘. Seit dem 1. August 2018 dürfen auch ‚Flüchtlinge‘ mit eingeschränktem Schutzstatus wieder Familienangehörige nach Deutschland holen. Auf der Grundlage der zwischen CDU/CSU und SPD getroffenen Regelung dürfen pro Monat bis zu 1.000 Angehörige einreisen. Unter die Regelung fallen Ehepartner und Kinder. Minderjährige ‚Flüchtlinge‘ können ihre Eltern und Geschwister ins Land holen. – Es stellen sich Fragen nach der Entwicklung in der LHM.“
Zu Ihrer Anfrage vom 27.9.2019 nimmt das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters wie folgt Stellung:
Antwort:
Sie verweisen auf einen Artikel der Braunschweiger Zeitung, der u.a. auf eine AfD-Anfrage an den Niedersächsischer Landtag abstellt. Die in diesem Artikel genannten Zahlen stellen den undifferenzierten Gesamtbestand des Ausländerzentralregisters dar. Wie auch in der Antwort des Niedersächsischen Landtags (Drucksache 18 - 4607 des Niedersächsischen Landtags – 18. Wahlperiode) ausgeführt wird, möchten wir darauf hinweisen, dass im Ausländerzentralregister bis Anfang des Jahres bezüglich des Familiennachzugs nur zwischen Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen und zu ausländischen Staatsangehörigen unterschieden wurde. Eine differenzierte Aufschlüsselung nach Rechtsgrundlagen, also etwa Familiennachzug zu Asylbewerber*innen, ist somit für den von Ihnen erfragten Zeitraum aufgrund dieser Daten nicht trennscharf möglich.
Frage 1:
Wie viele „Flüchtlinge“ kamen nach Maßgabe des Königsteiner Schlüssels in den Jahren 2016, 2017, 2018 und in der ersten Jahreshälfte 2019 (bitte einzeln angeben!) nach München?
Antwort:
Die Zuweisungen von Asylbewerber*innen zur Landeshauptstadt München gestalteten sich wie folgt:
2016 2.148
2017 785
2018 957
2019 (1. Halbjahr) 417
Frage 2:
Inwieweit entsprechen diese Zahlen den Vorgaben des Königsteiner Schlüssels?
Antwort:
Nach den Vorgaben des Königsteiner Schlüssels erfolgen nur die Zuweisungen auf die einzelnen Bundesländer in Deutschland. Die Zuweisungen innerhalb Bayerns gibt die „Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a des Aufenthaltsgesetzes (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) vom 16.8.2016“ vor.
Frage 3:
Wie viele Angehörige von Asylbewerbern kamen im Wege des Familiennachzugs seit 2016 nach München (bitte jahrweise, auch für das 1. Hj. 2019, angeben!)?
Antwort:
Wie oben ausgeführt, ist auf Grundlage der Daten des Ausländerzentralregisters mangels differenzierter Erfassung keine qualifizierte Aussage möglich.