NRW macht´s vor: Wann benennt auch die Münchner Polizei die Nationalität von Tatverdächtigen?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 30.8.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage vom 30.8.2019 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Die Polizei in Nordrhein-Westfalen wird künftig, soweit bekannt, in ihren Verlautbarungen grundsätzlich die Nationalität aller Tatverdächtigen benennen. Das Verschweigen der Herkunftsländer von Tätern führte vor allem seit der Grenzöffnung durch die Bundeskanzlerin im September 2015 im- mer wieder zu dem Vorwurf, die Behörden wollten den Hintergrund von Verbrechen vertuschen. Zumindest die Polizei in Nordrhein-Westfalen wird deshalb in Zukunft die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte, man wolle auf diese Weise ‚politischer Bauernfängerei‘ begegnen.
Sofern die Nationalität des Täters keine Relevanz für die Tat hat, wurde sie bislang von der Polizei auch nicht erwähnt. Seit Beginn der Migrationskrise 2015 hat das Thema jedoch generell zusätzliche Brisanz erlangt. Politikern, aber auch Polizei und Medien wird seither immer wieder eine bewußte Verschleierung des ethnischen Hintergrundes von Straftätern vorgeworfen. – Es stellen sich Fragen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Wann wird die Münchner Polizei dazu übergehen, in Mitteilungen zum aktuellen Kriminalitätsgeschehen grundsätzlich die Nationalität von Tätern bzw. Tatverdächtigen zu benennen?
Frage 2:
Welche Position vertritt das bayerische Innenministerium in dieser Frage?
Antwort zu den Fragen 1 und 2:
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen beziehen sich auf Sachverhalte, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München fallen.Ausweislich der für jedermann zugänglichen medialen Berichterstattung positioniert sich das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zu der Frage wie folgt:
„Wir werden uns die beabsichtigte Neuregelung in Nordrhein-Westfalen näher anschauen und gegebenenfalls entscheiden, ob in Bayern Änderungen oder Ergänzungen notwendig sind. Bislang hat sich die Praxis in Bayern bewährt.“