Die Stadtsparkasse München (SSKM) – „die Bank unserer Stadt“ – bleibt die Bank der kleinen Leute: kleine Sparverträge werden geschützt
Antrag Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 10.10.2019
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
Herr Oberbürgermeister hat mich mit der Behandlung Ihres Antrags beauftragt. Daher nehme ich zu Ihrem Antrag wie folgt Stellung:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Antrag verfolgt das Ziel, die Vertreter der Landeshauptstadt München im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse München zu beauftragen, dass sie prüfen, kleine Sparverträge von unter 50.000 Euro Gesamtsparsumme von den Kündigungen auszunehmen.
Die Stadtsparkasse München ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Trägerschaft der Landeshauptstadt München. Eine Sparkasse wird vom Verwaltungsrat verwaltet und die laufenden Geschäfte werden vom Vorstand geführt (Art. 5 Abs. 1, 2 Gesetz über die öffentlichen Sparkassen – SpkG).
Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben sich bei ihrer Tätigkeit vom Wohl der Sparkasse und der Erfüllung der gesetzlichen Sparkassenaufgaben leiten zu lassen. Sie sind in der Ausübung ihres Amtes unabhängig. Entsprechend sind Aufträge und Weisungen des Sparkassenträgers nicht möglich (BayVGH in VGH n.F. 45, 129, 130).
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Der Vorstand der Stadtsparkasse München hat mit Schreiben vom 8.11.2019 wie folgt Stellung genommen:
„In den letzten Jahren boten wir unseren Kundinnen und Kunden auf dem Prämiensparvertrag eine überdurchschnittliche Verzinsung durch die Prämienzahlungen. Die aktuelle Zinsentwicklung an den Geld- und Kapitalmärkten lässt dies jedoch künftig nicht mehr zu. Wir sind zum Handeln ge-zwungen, wie wir auch im Kündigungsschreiben bereits dargestellt haben. Dafür bitten wir um Verständnis.
Wir schätzen das langjährige Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden sehr. Die Stadtsparkasse München bietet für alle Kundinnen und Kunden unabhängig von Einkommen und Vermögen Anlagemöglichkeiten, speziell auch für die Altersvorsorge.
Die Gleichbehandlungspflicht der Bank gegenüber allen Kundinnen und Kunden verbietet es unserem Haus einzelne Kundengruppen willkürlich anders zu behandeln als andere. Vor diesem Hintergrund können wir dem Antrag DER LINKEN nicht stattgeben.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.