In den Jahren 2020 bis 2022 besteht für interessierte Veranstalterinnen und Veranstalter die Möglichkeit, eine Strandveranstaltung an der Bastion der Corneliusbrücke und am Willy-Brandt-Platz durchzuführen. Bis zum 16. Januar 2020 können dazu Konzepte beim Kreisverwaltungsreferat eingereicht werden. Im Falle einer Konkurrenzsituation findet ein öffentlich- rechtliches Auswahlverfahren statt.
Die Grünanlage auf der Bastion der Corneliusbrücke und der öffentliche Verkehrsgrund am Willy-Brandt-Platz werden für einen Zeitraum von maximal drei Monaten pro Jahr als Veranstaltungsfläche zur Verfügung gestellt. Die Bastion der Corneliusbrücke steht ab Mitte August 2022 wegen des Wiederaufbaus des König-Ludwig-Denkmals für die Durchführung des Stadtstrandes nicht mehr zur Verfügung.
Der Willy-Brandt-Platz kann zunächst nur im Jahr 2020 bespielt werden. Danach wird die Verträglichkeit der Veranstaltung am Willy-Brandt-Platz evaluiert. Falls diese Bewertung positiv ausfällt, kann der ausgewählte Veranstalter den Stadtstrand auf der Fläche des Willy-Brandt-Platzes grundsätzlich bis 2022 weiter durchführen. Der freitägliche Wochenmarkt auf dem Willy-Brandt-Platz ist zu berücksichtigen.
Konzepte können Veranstalterinnen und Veranstalter einreichen, die im Hinblick auf die Veranstaltungsdauer von drei Monaten und einer Laufzeit von insgesamt drei Jahren geeignet sind, über diesen Zeitraum eine qualitativ hochwertige Kulturveranstaltung durchzuführen. Entsprechende Erfahrungen und Referenzen im Bereich Veranstaltungen sind mit der Bewerbung nachzuweisen.
Die Antragsteller sollten ein Gesamtkonzept einschließlich aussagekräftiger Unterlagen zu den Bewertungskriterien einreichen. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren und den Bewertungskategorien gibt es online auf www.t1p.de/strandveranstaltung.