Skatebereich in Maxvorstadt oder Schwabing
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Hans Dieter Kaplan, Renate Kürzdörfer und Julia Schönfeld-Knor (SPD-Fraktion) vom 14.8.2019
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 14.8.2019 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob für Skater*innen in der Maxvorstadt bzw. in Schwabing ein Standort gefunden werden kann, wo eine entsprechende Anlage eingerichtet werden kann, so dass diese ohne erhebliche Belastungen der Anrainer*innen ihrem Hobby nachgehen können.
Der zuständige Bezirksausschuss und Vertreter*innen bzw. Organisationen der Münchner Skateszene sollen in die Überlegungen einbezogen werden. Bei allen Planungen ist auf eine naturnahe Gestaltung unter Erhalt des ökologischen Wertes der Fläche zu achten.“
Ihre Antragsbegründung lautet wie folgt:
„Zuletzt kam es zwischen Skater*innen und Anwohner*innen rund um den Josephsplatz zu Streitigkeiten aufgrund der Lärmentwicklung durch das Skaten. Die Aufstellung von Blumenkübeln auf dem Platz hat diese Zwistigkeiten insoweit beendet, dass dort nun nicht mehr geskatet werden kann und für Anrainer*innen so keine Störungen mehr entstehen. Der Anwohnerschutz u.a. vor Lärmentwicklung hat auch in urbanen Gebieten einen hohen Stellenwert. Um die Zwistigkeiten in dieser Umgebung final auszuräumen, sollte jedoch auch für die Skater*innen eine zufrieden- stellende Lösung geschaffen werden, da auch Sport- und Freizeitangebote in der Stadt einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität leisten. Die Verwaltung soll daher einen geeigneten Alternativstandort in der Nähe suchen und als Skate-Bereich aufbereiten, beispielsweise könnten eine kleinere Halfpipe und einige Trickhindernisse angelegt werden. Auch die Wiese im nördlichen Bereich der Alten Pinakothek soll dahingehend geprüft werden, sie könnte sich aufgrund ihrer Größe und der durch- aus gegebenen Entfernung zu Wohnbebauung dafür eignen, einen Bereich für Münchens Skater*innen aufzunehmen, auch wenn sie nicht in städtischem Besitz ist.
Es soll daher geprüft werden, ob die Einrichtung eines Skateparks an dieser Stelle in die Ergebnisse des vor einiger Zeit durchgeführten Bürgergutachten zur Gestaltung des Kunstareals integrierbar ist. In diesem Fall wird der Oberbürgermeister gebeten, sich mit dem Freistaat Bayern ins Benehmen zu setzen, um sich für die Errichtung einer solchen Anlage auf der Grasfläche zwischen Alter Pinakothek und Theresienstraße einzusetzen.“Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 14.8.2019 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Skateanlagen werden den Jugendspielanlagen zugeordnet und sind daher in Bezug auf die erforderliche Lärmbetrachtung nach § 22 ff. BImSchG nicht wie das Kinderspiel privilegiert. Dies bedeutet, dass Mindestabstände zur angrenzenden Wohnbebauung eingehalten werden müssen. Je nach Größe der Skateanlage und Art des Wohngebiets (reines oder allgemeines Wohngebiet) betragen diese zwischen 80 und 210 Meter.
Der Josephsplatz liegt in einem sehr dicht bebauten Bereich. Aus diesem Grund befinden sich im näheren Umfeld keine Grünflächen, die eine ausreichende Größe aufweisen, um die Errichtung einer neuen Skateanlage unter Berücksichtigung der vorgenannten Abstände zu ermöglichen.
Seitens des Baureferates wird jedoch darauf hingewiesen, dass es in der weiteren Umgebung des Josephsplatzes bereits mehrere Skateanlagen gibt. So befinden sich im Maßmannpark (Entfernung zirka 650 Meter), am Rudolf-Harbig-Weg (Entfernung circa 1.400 Meter), im Petuelpark (Entfernung zirka 2.500 Meter) und am Brundageplatz (Entfernung zirka 2.700 Meter) je eine Skateanlage mit Streetelementen. Darüber hinaus gibt es nördlich der Kleingartenanlage im Luitpoldpark eine kleine Skatebowl (Entfernung zirka 2.200 Meter).
Zum Wunsch, auch die Wiese im nördlichen Bereich der Alten Pinakothek in die Betrachtungen einzubeziehen, hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das das Bürgergutachten betreut hat, folgende Stellungnahme abgegeben:
„Die gesamte umgebende Grünfläche der Alten Pinakothek ist ein Gartendenkmal und Bestandteil der Gesamtkonzeption der Alten Pinakothek. Diese wurde ab 1826 bewusst auf einem begrünten, ehemals umzäunten Geviert freistehend errichtet. Der umgebende Garten ist heute mit modernen Skulpturen ausgestattet.Nach derzeitigem Stand ist es aus denkmalfachlicher Sicht nicht vorstellbar, wie eine Skateanlage auf der Wiese im nördlichen Bereich der Alten Pinakothek denkmalverträglich in eine Anlage dieser Bedeutung intergriert werden könnte.
Ebenfalls entspricht eine Skateanlage nicht den Kunst- und Kulturzielen des Kunstareals München, in dessen Umgriff sich die Wiese im nördlichen Bereich der Alten Pinakothek befindet.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.