Zum Jahreswechsel gibt es in der Landeshauptstadt ein komplettes Feuerwerksverbot am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus. Grundlage ist eine Gefahreneinschätzung des Polizeipräsidiums München. Zusätzlich gibt es ein Böllerverbot in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings. Die Regelungen und Geltungsbereiche wurden vom Kreisverwaltungsreferat nach Stadtratsbeschluss ausgearbeitet und in zwei Allgemeinverfügungen bekanntgegeben.
Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Die Gefahreneinschätzung der Polizei zeigt eindrücklich, dass die Situation am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis zum Stachus nicht mehr länger verantwortet werden kann. Die Kombination aus enger Bebauung, dicht gedrängt stehenden Menschen, Alkohol und Pyrotechnik führte dazu, dass man sich nicht mehr sicher sein konnte, den Jahreswechsel im Herzen Münchens unbeschadet zu überstehen. Waagrecht gezielt in Menschenmengen hinein abgefeuerte Raketen waren in den vergangenen Jahren leider keine Seltenheit. Dieser konkreten Gefahr für öffentliche Sicherheit, Leben und Gesundheit soll das Feuerwerksverbot entgegenwirken“.
Von Dienstag, 31. Dezember, 21 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 2 Uhr, sind das Mitführen, Abbrennen oder Abschießen pyrotechnischer Gegenstände in Teilen der Altstadt-Fußgängerzone untersagt. Das Gebiet umfasst den Marienplatz und Abschnitte der angrenzenden Straßen, außerdem Kaufingerstraße, Neuhauser Straße und Karlsplatz/Stachus. In diesem Bereich weisen zum Jahreswechsel rund 55 Schilder mit Verbotspiktogrammen und dem Text „Feuerwerk verboten! / Fireworks prohibited!“ auf die Regelung hin. Vom Mitführverbot ausgenommen sind Anwohnerinnen und Anwohner, die Pyrotechnik mit sich führen, um diese in ihre Wohnung oder von ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone zu transportieren.
Die Polizei ist für den Vollzug des Feuerwerksverbots zuständig. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. Der Kommunale Außendienst (KAD) der Landeshauptstadt wird die Polizei bei der Überwachung des Verbots unterstützen. Das Feuerwerksverbot wird auch auf den digitalen Infoscreens im öffentlichen Nahverkehr kommuniziert. Außerdem ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung, also Silvesterknaller und Böller, am gesamten 31. Dezember und am gesamten 1. Januar in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings untersagt. Grundlage ist ein Stadtratsbeschluss von Ende Juli – mit dem Ziel, mäßigenden Einfluss auf die negativen Begleiterscheinungen wie Lärm, Luftverschmutzung und Müll ausüben zu können. Die bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz räumt den Kommunen die Möglichkeit eines solchen Verbots in dicht besiedelten Gebieten ein.
Damit sind die geltenden rechtlichen Vorgaben weitgehend ausgeschöpft. Eine Rechtsgrundlage für ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik jeder Art im gesamten Stadtgebiet besteht derzeit nicht. Die Allgemeinverfügungen im vollen Wortlaut, Übersichtskarten zu den Verbotszonen und die Verbotsbeschilderung gibt es online unter www.t1p.de/silvester2019muc.