Verpflegung auf dem Oktoberfest
Antrag Stadtrats-Mitglieder Haimo Liebich, Bettina Messinger, Alexander Reissl, Jens Röver, Klaus Peter Rupp, Helmut Schmid und Christian Vorländer (SPD-Fraktion), vom 11.6.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie haben den Antrag gestellt, dass die Stadt München eine Vereinbarung mit der Münchner Polizei zur Verpflegung von städtischem Personal auf dem Oktoberfest sucht.
Begründet wird Ihr Antrag damit, dass bereits jetzt die Münchner Polizei für die auf dem Oktoberfest eingesetzten Polizeibeamten eine Gemeinschaftsverpflegung anbietet und auch für die Stadt viele Bedienstete auf dem Oktoberfest arbeiten und es sich anbieten würde, auch für die städtischen Beschäftigten eine Gemeinschaftsverpflegung bereitzustellen.
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß §60Abs.9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Üblicherweise erhalten nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine vom Dienstherren bzw. Arbeitgeber gestellte Verpflegung, wenn diese aufgrund der Dienst- und Einsatzzeiten, sowie Einsatzorte keine Möglichkeit zur Selbst-Verpflegung haben oder diese aufgrund der Einsatzzeiten (Wachdienste) ihre möglicherweise begonnene Pause (Mahlzeit) jederzeit unterbrechen müssen (Einsatzlagen). Daher erhalten auf dem Oktoberfest eine Gemeinschaftsverpflegung die eingesetzten Polizeibeamten vom Polizeipräsidium München, die Feuerwehr von der Landeshauptstadt München und die Sanitätsdienstmitarbeiter von der Aicher Ambulanz.
Für die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der auf dem Oktoberfest vertretenen Dienststellen und der Beschicker steht die Wiesnkantine zur Verfügung. Die Wiesnkantine bietet ein Essen für 6,20 Euro und ein alkoholfreies Getränk für 2,50 Euro an und ist während des Oktoberfestes täglich von 6 bis 22 Uhr geöffnet.
Materiell unterscheidet sich ein Arbeitsplatz auf der Wiesn nicht von anderen Arbeitsplätzen der Stadtverwaltung. Da die Landeshauptstadt ihre Belegschaft während der Dienstzeiten in der Regel nicht verpflegt oder die Kosten dafür übernimmt, ist die Übernahme der Verpflegungskostenfür die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell auf dem Oktoberfest aus Gleichbehandlungsgründen und damit rechtlich nicht möglich.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.