Die Stadtsparkasse München macht Angebote zum Klimaschutz Antrag Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Dominik Krause und Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 17.10.2019
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
Herr Oberbürgermeister hat mich mit der Behandlung Ihres Antrags beauftragt. Daher nehme ich zu Ihrem Antrag wie folgt Stellung:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Antrag verfolgt das Ziel, die Stadtsparkasse aufzufordern, Angebote zum Klimaschutz zu machen.
Die Stadtsparkasse München ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Trägerschaft der Landeshauptstadt München. Eine Sparkasse wird vom Verwaltungsrat verwaltet und die laufenden Geschäfte werden vom Vorstand geführt (Art. 5 Abs. 1, 2 Gesetz über die öffentlichen Sparkassen – SpkG).
Einflussnahmen des kommunalen Sparkassenträgers auf das operative Geschäft einer Sparkasse sind nicht möglich. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bestätigt, dass dem Sparkassenträger im Bereich bankwirtschaftlicher Betätigung der Sparkasse keine Mitwirkungsbefugnisse eingeräumt werden dürfen.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Der Vorstand der Stadtsparkasse München hat mit Schreiben vom 21.11.2019 wie folgt Stellung genommen:
„1. Unsere Spezialisten für öffentliche Fördermittel prüfen Finanzierungsvorhaben auf ihre Förderfähigkeit und unterbreiten dem Kunden ein entsprechendes Angebot. Somit besteht neben der Möglichkeit für ein zinsgünstiges Darlehen, auch die Chance auf einen potenziellen Tilgungszuschuss für das Kundenvorhaben.
Die gesamte Produktpalette zinsgünstiger Kreditprogramme wird durch unsere Mitarbeiter beraten und bei entsprechenden Vorhaben, sowohl bei Firmen- als auch Privatkunden, angeboten. Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der Stadtsparkasse München ein mittleres zweistelligesKreditvolumen (rd. 31 Mio. Euro, bis Sommer 2019 knapp 27 Mio. Euro) als öffentliche Förderdarlehen an unsere Kunden ausgegeben.
Darüber hinaus konzentrieren wir uns bei Finanzierungen über unser Haus auf einen Regionalbezug zu München und prüfen das Geschäftsmodell auf evtl. gesellschaftlich fragwürdige Aktivitäten (bspw. Rüstungsindustrie).
2. Im Rahmen der Vermögensanlage bieten wir unseren Kunden Anlagemöglichkeiten in „grüne“ Geldanlagen/Fonds an. Es handelt sich hierbei unter anderem um Misch- und Rentenfonds, sowie den reinen Akti- enfonds, wie z.B. dem Ökovision. Weitere Maßnahmen sind derzeit in Planung. Zudem werden Private Banking Kunden bei der Aufnahme des Anlagewunsches nach ihrer Einstellung zur Nachhaltigkeit gefragt (um bspw. Fonds die in Nestle, etc. investieren auszuschließen). Die Auflage einer Anleihe mit Klimabezug ist aus Sicht unseres Hauses im aktuellen Marktumfeld nicht zielführend. Die Laufzeiten müssten sehr lange gewählt werden, um für potentielle Kunden eine positive Rendite erzielbar zu machen. Dafür sehen wir derzeit keine Nachfrage im Markt.
3. Finanzierungsanfragen von Beteiligungen an innovativen und/oder klimafreundlichen Investitionen (Umweltprojekten) werden seitens unseres Hauses wohlwollend nach kreditwirtschaftlichen Kriterien geprüft. Sofern keine kreditwirtschaftlichen Gründe (Risiko, Ausfallsgefahr etc.) gegen die Finanzierung sprechen von unserem Haus auch finanziert. Aufgrund des städtischen Geschäftsgebiets sind diese nachhaltigen Finanzierungen für die Stadtsparkasse München überwiegend im bauwirtschaftlichen Bereich zu finden. An solchen Finanzierungen beteiligen wir uns aber ausschließlich mit Fremdkapital.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.