Dachnutzung Grundschule Berg-am-Laim-Straße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 12.4.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Das Ergebnis der referatsübergreifenden Abstimmung lag erst kurz vor dem Antworttermin vor, weshalb der Termin leider nicht eingehalten werden konnte.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dem Stadtrat darzustellen, warum eine Dachnutzung bei der Erweiterung der Grundschule Berg-am-Laim-Straße nicht realisiert wurde und mit welchem Aufwand das noch nachgeholt werden könnte.
1. Warum wurde keine Dachnutzung realisiert?
Die notwendige Pausenfläche für eine 8-zügige Grundschule (32 Klassen) mit 800 Schülerinnen und Schülern lag zum Zeitpunkt der Planung bei 2.400 m² (32 Klassen x 25 Kinder x 3 m² pro Kind.) Am Standort Bergam-Laim-Straße kann eine nutzbare Freifläche von mindestens 2.425 m² nachgewiesen werden. Die Pausenhoffläche inklusive Grünflächen beträgt 3.260 m², davon sind 2.225 m² befestigte Fläche vorhanden.
Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen geändert:
Gemäß der im Februar 2019 vom Stadtrat beschlossenen Standards (Flächenbandreiten) liegt die Pausenhoffläche für die ersten 16 Klassen bei 4 m² pro Kind und ab der 17. Klasse bei 3 m² pro Kind. Dementsprechend werden nun als Pausenhoffläche für eine 7-zügige Grundschule (28 Klassen) 2.500 m² angesetzt, bei einer 8-zügigen Grundschule wären es 2.800 m².
Die Grundschule Berg-am-Laim-Straße soll – sobald die neue Grundschule an der St.-Veit-Straße fertiggestellt ist – auf eine maximal 7-zügige Grundschule verkleinert werden.
Zudem wurden bereits Vorläuferklassen in der Josephsburgstraße 41 gebildet, weshalb die Grundschule Berg-am-Laim-Straße derzeit nicht voll besetzt ist.Die vorhandene Freifläche liegt annähernd im Rahmen der neuen Vorgaben, es besteht aus Sicht des Referats für Bildung und Sport keine Notwendigkeit, darüber hinausgehende Flächen zu schaffen.
2. Mit welchem Aufwand könnte eine Dachnutzung nachgeholt werden? Es ist eine extensive Dachbegrünung angelegt, welche nicht für die Nutzung durch Personen vorgesehen ist.
Sollte das Dach für die Nutzung von Personen ermöglicht werden, wäre ein anderer, höherer Dachaufbau notwendig. Auf Grund der benötigten Abstandsflächen wurde die Sporthalle bereits entsprechend tief unterhalb der Geländeoberfläche errichtet.
Hier ist kein zusätzlicher Dachaufbau möglich, da die Abstandsflächen sonst überschritten würden.
Wartungsarbeiten auf den Dächern führen nur eingewiesene Personen durch. Diese sichern sich, an den dafür vorgesehenen Stellen, über ein Seilsystem. Es ist keine allgemeine Absturzsicherung auf den Dächern vorhanden, welche zwingend nachzurüsten wäre.
Das Dach des Lernhauses ist nur über einen Dachausstieg mit Schiebetreppe zugänglich. Auf dem Dach sind eine Photovoltaik- und Lüftungsanlage installiert, so dass kaum mehr eine Fläche vorhanden ist, die ggf. anders genutzt werden könnte. Zusätzlich müsste die auf dem Dach vorhandene Technik vor möglichen Beschädigungen durch die Nutzer geschützt werden.
Das Dach der Doppelsporthalle ist von innen über einen festen Dachausstieg und von außen mit einer Steigleiter an der Wand zu begehen. Auf dem Dach sind 12 große Fenster für die Belichtung und Belüftung der Sporthalle vorhanden, so dass keine durchgängige Fläche vorhanden ist. Geöffnete Dachfenster stellen ein Gefahrenpotential dar, welche durch zusätzliche Schutzmaßnahmen gesichert werden müssten.
Falls die baulichen Anpassungen umsetzbar wären, würde dies einen enormen Aufwand bedeuten, welcher auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht im Verhältnis zum gewonnenen Nutzen stünde.
Zum Schutz der Nachbarn wären auch noch zusätzliche Maßnahmen gegen Lärm notwendig. Auf Grund der dargelegten Umstände ist eine nachträgliche Nutzung der Dachfläche für Schülerinnen und Schüler nicht möglich.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.