Münchens Schulen zukunftsfit machen: Mittel aus dem DigitalPakt Schule zeitnah nach München holen
Anfrage Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 20.9.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 20.9.2019 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Der ‚Digitalpakt Schule 2019 bis 2024‘ ist eine Förderung aller Bundesländer für die weitere Verbesserung des digitalen Lernens an Schulen. In Bayern wurde dafür die Förderrichtlinie ‚digitale Bildungsstruktur an bayerischen Schulen‘ (dBIR) erstellt. Alle Maßnahmen seit Inkrafttreten der Bund-Länder-Vereinbarung am 17.5.2019 können gefördert werden. Es stehen insgesamt Bundesgelder von 778 Mio. Euro zur Verfügung – München hat dabei einen Anteil von rund 60 Millionen Euro.
Der Freistaat Bayern hat bereits 2018 mit dem Masterplan BAYERN DIGITAL II ein eigenes Landesprogramm auf den Weg gebracht. Das 2018 angekündigte Förderpaket im Gesamtvolumen von 212,5 Mio. Euro steht den Kommunen nach den Beschlüssen zum Doppelhaushalt 2018/2019 weiterhin wie geplant in der genannten Höhe zur Verfügung. Beide Förderprogramme greifen ineinander und ergänzen sich gegenseitig.“
Nachfolgend gehe ich auf die von Ihnen gestellten Fragen ein. Lassen Sie mich vorab zu dem von Ihnen erwähnten bayerischen Förderprogramm erläutern, dass dieses ursprünglich für mehrere Jahre mit einem „mittleren“ dreistelligen Millionenbetrag angekündigt war und mit Bundesmitteln lediglich ergänzt werden sollte. Kultusminister Professor Dr. Piazolo informierte die kommunalen Sachaufwandsträger jedoch im April 2019 überraschend, dass das bayerische Förderprogramm im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/20 nunmehr „abschließend etatisiert und ausfinanziert“ sei. Dies wurde vom Bayerischen Städtetag (s. dessen Pressemitteilung vom 9.5.2019) zu Recht scharf kritisiert: „Der Kultusminister verweist auf die Segnungen des Digitalpakts des Bundes, aber schließt gleichzeitig das Förderprogramm des Freistaats. Unter Hinweis auf Fördermittel des Bundes stellt der Freistaat eine weitere Förderung ein. Der Digitalpakt des Bundes entfaltet aber nicht die beabsichtigte Wirkung, wenn sich Bayern aus der Förderung zurückzieht. Einen nachhaltigen Schub für die Digitalisierung unserer Schulen gibt es nur, wenn alle kräftig zusammen finanzieren. Das digitale Klassenzimmer ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Freistaat und Kommunen, damit alle Kinder in allen Regionen gleiche Bildungschan-cen erhalten. So lautete noch im letzten Sommer der formulierte gemeinsame Grundkonsens.“
Dies vorausgeschickt, kann ich Ihnen zu den von Ihnen gestellten Fragen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Haben alle städtischen Schulen bereits ein Medienkonzept, welches eine Voraussetzung für die Beantragung der Mittel ist?
Antwort:
Die Mehrheit der städtischen Schulen verfügt über ausgearbeitete Medienkonzepte. Aufgrund abweichender struktureller Voraussetzungen wurde den städtischen Realschulen eingeräumt, die Abgabefrist bis zum 8.5.2020 zu verlängern, auch insoweit verbleibt aber noch ausreichend Zeit bis zum Ablauf der in der Förderrichtlinie geregelten Antragsfrist am 31.12.2021.
Frage 2:
Die Mittel aus dem DigitalPakt Schule wurden auf die Schulträger herunter gebrochen. Wie plant die Landeshauptstadt München diese auf die einzelnen Schulen zu verteilen?
Antwort:
Der DigitalPakt Schule stellt Investitionen in die Infrastruktur in den Mittelpunkt. Der überwiegende Teil der Investitionen der Jahre 2020-24 fließt in den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur, insbesondere die Bereitstellung von IP-Services inklusive WLAN-Ausbau, Rechenzentrumskapazität für den Aufbau schulartspezifischer Dienste u.a., die analog zum Breitbandausbau schulartübergreifend erfolgen wird. Demgegenüber steht die Investition in Endgeräte bzw. IT-Ausstattung an einzelnen Schulen, die sich ausgehend von der digitalen Basisinfrastruktur an den Gegebenheiten der jeweiligen Bildungseinrichtung sowie der schulscharfen Erfassung der Bedarfe orientiert. Entsprechend werden im Rahmen der Umsetzung Bildungseinrichtungen, die Stand Maßnahmenbeginn einen niedrigeren infrastrukturellen Ausbaugrad aufweisen, unter sozialen Gesichtspunkten stärker gefördert. Zudem ist zu prüfen, inwieweit das Kriterium der zeitnahen Umsetzbarkeit von Maßnahmen im Zuge des Mittelabrufs Berücksichtigung findet bzw. sich auf die Verteilung auf die Schulen auswirkt. Für den Abruf der Mittel im Detail bedarf es noch des intensiven Austausches insbesondere auf Arbeitsebene mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, der aufgrund der technischen Implikationen in enger Abstimmung mit der LHM Services GmbH erfolgt. An staatlichen Grund-,Mittel- und Förderschulen in städtischer Sachaufwandsträgerschaft erfolgt eine grundsätzlich bedarfsorientierte Versorgung über Standards sowie vorgegebene Rahmenverträge.
Frage 3:
Wie wird der Bedarf an den Schulen ermittelt? Nach welchen Kriterien werden die Mittel auf die einzelnen Schulen verteilt? (Schülerzahl, derzeitiger Ausstattungszustand, Sonderbedarfe etc.)
Antwort:
Die Erhebung der Bedarfe richtet sich nach dem pädagogischen Nutzen. Dieser leitet sich insbesondere aus den Lehr- bzw. Ausbildungsplänen und der KMK-Strategie zur Bildung in der digitalen Welt sowie der damit abgestimmten übergeordneten Bildungsstrategie des Referats für Bildung und Sport und den Medienkonzepten der Schulen ab. Der pädagogische Nutzen steht als strategische Steuerungsgröße im Vordergrund der Maßnahmenplanung. Auf dieser Basis definiert das Referat für Bildung und Sport eine IT-Grundausstattung, die bis 2025 an allen Bildungseinrichtungen gleichermaßen gegeben sein sollte. Dementsprechend werden aus der Bedarfserhebung konkrete Vorhaben abgeleitet, die nach globalsteuernden bzw. schulartübergreifenden sowie feinsteuernden bzw. schul- oder schulartspezifischen Kriterien differenziert werden. Ausstattungsstand, Schülerzahl sowie Sonder- und Förderbedarfe werden in der Umsetzung entsprechend berücksichtigt.
Im Zuge der angestrebten digitalen Transformation bis zum Jahr 2025 werden die Kapazitäten zur Bedarfserhebung und Umsetzungsplanung schrittweise ausgebaut, um an allen Bildungseinrichtungen spezifische Bedarfe ermitteln und bedienen zu können.
Derzeit werden die Bedarfe im Bereich der beruflichen Bildung grundsätzlich schulscharf ermittelt und einrichtungsspezifisch budgetiert. Bei den allgemeinbildenden Schulen ist schulartübergreifend ein größerer Aufholbedarf im Bereich der digitalen Bildungsinfrastruktur, insbesondere in Hinblick auf den Ausbau digitaler Klassenzimmer sowie den Anschluss an ein pädagogisch nutzbares WLAN, gegeben. Entsprechend ist der Anteil globalsteuernder Maßnahmen, wie z.B. dem Auf- und Ausbau der Netzinfrastruktur sowie dem flächendeckenden Roll-Out von mobilen Endgeräten für den pädagogischen Einsatz nach Klassenzügen, größer. Die dafür erforderlichen Steuerungsgrößen, wie z.B. Ausstattungsschlüssel oder Zeit-Maßnahmen-Pläne, werden in enger Zusammenarbeit mit der LHM Services GmbH abgestimmt und im Rahmen der regelmäßigen Bedarfsplanung überprüft sowie ggf. aktualisiert. Grundsätzlich gibt der Beschluss „Digitale Bildungsinfrastruktur an Münchner Bildungsein-richtungen“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16638) darauf aufbauend das Ausbauprogramm vor. Die Förderungen werden damit verwoben. Die Verteilung der Fördermittel orientiert sich entsprechend an den relevanten Steuerungsgrößen und ist insbesondere an die realistische Umsetzbarkeit gekoppelt.
In Folge des Verantwortungsübergangs an die LHM Services GmbH zum 1.4.2019 wird die nächste bereichsübergreifende Bedarfserhebung im Q1 2020 erfolgen.
Frage 4:
Es können bis zu 90% der verwendungsfähigen Ausgaben aus den Finanzmitteln des Digitalpakt Schule bezogen werden, 10% müssen aus Eigenmitteln getragen werden. Hat die Landeshauptstadt München als Schulträ- ger diese Eigenmittel bereits in ihre Finanzplanung mit eingerechnet?
Antwort:
In der Planung der IT-Bedarfe für 2020 sind noch keine Fördermittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind zu 100% geplant. Entsprechende Förderungen sind im Fall DigitalPakt Schule „nachlaufend“ zu beantragen, würden also erst im Haushaltsjahr 2021 vereinnahmt werden. Die erwartbaren Fördermittel wurden im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 aufgenommen. Zu gegebener Zeit erfolgen die Anmeldungen zu den entsprechenden Haushaltsjahren.
Frage 5:
Ist geregelt, wer den Betrieb, die Wartung und den IT-Support übernimmt?
Antwort:
Mit Beschluss der Vollversammlung Nr. 14-20/V 11209 vom 27.6.2018 wurde das Referat für Bildung und Sport ermächtigt, die LHM Services GmbH u.a. mit dem Betrieb, der Wartung und dem IT-Support der dezentralen Einrichtungen, und damit auch der Schulen, die Fördergegenstand sind, zu beauftragen. Am 28.6.2018 wurden hierzu ein Übergangs- sowie der Grundsatzvertrag geschlossen. Der Verantwortungsübergang an die LHM Services GmbH hat am 1.4.2019 stattgefunden. Seitdem obliegt der LHM Services GmbH die Betreuung der dezentralen Einrichtungen. Der Betrieb von Telekommunikations-/ Netzwerk- und Rechenzentrumstätigkeiten wird, wie in vorgenanntem Beschluss dargestellt, sukzessive erfolgen. Nach der Förderrichtlinie sind die Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support der geförderten Infrastruktur – mithin gerade dauerhaft entstehende Kosten in erheblicher Höhe – jedoch bedauerlicherweise nicht förderfähig.
Frage 6:
Sind damit alle formalen Voraussetzungen erfüllt, dass Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt München zeitnah von den Mitteln des Digital-Pakt Schule profitieren können?
Antwort:
Alle Maßnahmen, deren Maßnahmenbeginn auf die Zeit ab dem 17.5.2019 fällt, sind im Kontext der Förderrichtlinie „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“ vom 30.7.2019 grundsätzlich auf Förderfähigkeit zu prüfen. Die LHM Services GmbH und die Landeshauptstadt München werden alle sinnvollen und notwendigen Schritte unternehmen, bei Anschaffungen und Beratungen zur Umsetzung der digitalen Transformation der Münchner Bildungseinrichtungen die Fördervoraussetzungen und verbindlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Hierzu ist die Landeshauptstadt München und die LHM Services GmbH in engem Austausch mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Regierung von Oberbayern.