Ein runder Tisch zur Peter-Lühr-Straße 32 in Waldperlach
Antrag Stadträtinnen Anja Burkhardt und Beatrix Burkhardt (CSU-Fraktion) vom 19.2.2019
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Sie fordern mit dem oben genannten Antrag die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, auf:
„Die Stadtverwaltung lädt die Waldperlacher Runde, den Bezirksausschuss und die Akteure zum Bürgerdialog ‚Waldperlach gestalten‘ zu einem runden Tisch ein, um die verschiedenen Überlegungen zur Bebauung auf dem städtischen Grundstück Peter-Lühr-Straße 32 in einem gemeinsamen Konzept zusammenzuführen um die Möglichkeiten und die Realisierbarkeit zu erörtern.
Begründung:
Anträge im Bezirksausschuss 16 sowie Dialogveranstaltungen und Work- shops mit Waldperlacher Bürgerinnen und Bürgern verdeutlichen, dass es in Waldperlach immer noch an sozialer Infrastruktur, Räumen für bürgerschaftliches Engagement und an Wohnraum zum Beispiel für alleinstehende Seniorinnen und Senioren als auch junge Erwachsene fehlt. Um allen Vereinen und Initiativen die Möglichkeit zu geben, gehört und Waldperlach insgesamt gerecht zu werden bedarf es einer gemeinsamen Veranstaltung.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
Bei der Fläche an der Peter-Lühr-Straße 32 handelt es sich um zwei nebeneinander liegende Grundstücke; das Flurstück 2111/29 hat eine Größe von 2.071,00 m², das Flurstück 2111/30 hat die Größe von 1.084,00 m². Beide Flurstücke sind dem allgemeinen Grundvermögen zugeordnet.
Die Grundstücke wurden zuletzt in der Unterarbeitsgruppe der Koordinierungsgruppe „Wohnen in München VI – Verteilung städtischer Flächen – insbesondere Kleinstgrundstücke“ behandelt. Hier hat das Planungsreferat – PLAN-HA III – 11 die Federführung. Auf Grund der Grundstücksgröße, des möglichen Baurechts (1.500 m² Geschossfläche) und der Tatsache, dass dem Sozialreferat hierzu diverse Anträge aus der Politik und Öffent-lichkeit vorliegen, wurde der Standort aus der Arbeitsgruppe herausgenommen. Die Federführung für das Projekt liegt nun grundsätzlich beim Sozialreferat, das als Bedarfe beispielsweise Münchner Wohnungsbau, Einrichtung für Kinder und Jugendliche sowie einen Nachbarschaftstreff prüft.
Das Sozialreferat hat uns in seiner Stellungnahme bestätigt, dass dort ein „KomPro B – Objekt“ (Münchner Wohnungsbau) geplant ist und im Rahmen des Wohnungsbaus die Umsetzung einer sozialen Einrichtung erfolgen soll. Diese Einrichtung würde, so das Sozialreferat, in das Wohngebäude integriert werden. Die Umsetzung des Vorhabens soll durch einen Investor erfolgen. Die Investorensuche für den Wohnungsbau obliegt dem Planungsreferat – PLAN-HA III. Sobald ein Investor feststeht, kann das Sozialreferat einen Grundsatzbeschluss für den Stadtrat herbeiführen.
Neben den Planungen für Münchner Wohnungsbau gibt es noch weitere Nutzungsüberlegungen für die Grundstücke. So ist derzeit ein Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss des Planungsreferats in Bearbeitung (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2145), der die Bebauung des Siemens-Parkplatzes behandelt. In diesem Zusammenhang wird die Grundschulversorgung für das neue Baugebiet am Siemens-Parkplatz beurteilt. Das Referat für Bildung und Sport zieht für einen möglichen Grundschulneubau generell auch den Standort an der Peter-Lühr-Straße in Betracht, da dieser in der Nähe des neuen Baugebietes liegt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die beiden Grundstücke seit längerem im Fokus mehrerer städtischer Referate stehen, die dort unterschiedliche Nutzungen diskutieren und realisieren möchten. Die stadtinterne Abstimmung soll im Rahmen der Projektgruppe Grundstücksmanagement erfolgen. Daher wird das Thema zur nächsten Projektsitzung angemeldet und zunächst eine stadtinterne Abstimmung und Priorisierung der verschiedenen Bedarfe angestrebt.
Beim jetzigen Planungsstand ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines runden Tisches noch nicht angezeigt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Damit ist die Angelegenheit abgeschlossen.