Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat für das Gebiet Richard-Strauss-Straße (östlich), Grundstück Fl.Nr. 214/17 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2150 unter Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1325 beschlossen. Hier entsteht die neue Zentrale der Bayerischen Versorgungskammer.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden von Mitwoch, 8. Januar, mit 10. Februar an folgenden städtischen Dienststellen zur Einsicht bereitgehalten:
- beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071, Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, Blumenstraße 28 a (Montag mit Freitag von 6.30 bis 18 Uhr),
- bei der Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33 (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr),
- bei der Stadtbibliothek Bogenhausen, Rosenkavalierplatz 16 (Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr).
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind:
- Schaffung eines städtebaulich qualitätsvollen Verwaltungsstandortes mit nachhaltigen flexiblen, ökonomischen und ökologisch sinnvollen Gebäudestrukturen
- Neuordnung der städtebaulichen Raumkante im Planungsgebiet mit wechselnden Hochpunkten im Kontext mit der Umgebung
- Schaffung einer städtebaulichen Dominante am Mittleren Ring -Schaffung attraktiver und hochwertig gestalteter Freiflächen - Öffnung des bisher eingefriedeten Planungsgebiets und Vernetzung der Freiräume mit dem Denninger Anger
- Verbesserung der Durchgrünung des Planungsgebietes
- Schaffung einer neuen Wegeverbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger zwischen der U-Bahn Richard-Strauss-Straße und dem Denninger Anger
- flächenschonende Unterbringung des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage
- Optimierung und Steigerung des nicht motorisierten Anteils der täglichen Verkehrsbewegungen mit Hilfe eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes -Verbesserung der kleinklimatischen Situation
- verträgliche Einbindung des Neuverkehrs in das bestehende überregionale, regionale und örtliche Hauptverkehrsstraßennetz Wesentliche Auswirkungen der Planung sind:
- Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird ein Mobilitätskonzept erstellt.
- Durch die künftige gute Durchgrünung des Planungsgebietes wird eine Verbesserung des Mikroklimas geleistet.
- Die begrünten und bepflanzten Flächenanteile des Vorhabens, die zwar unterbaut aber dennoch klimatisch wirksam sind, werden größer sein als im Bestand.