Wohnen für Alle oder doch eher Wohnen für Wenige
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (damals Liberal-Konservative Reformer) vom 19.12.2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 19.12.2018 führen Sie Folgendes aus:
„Das Programm ‚Wohnen für alle‘ sollte schnell und effektiv zur Linderung der Wohnungsnot in München beitragen. Das Pilotprojekt der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gewofag, der Parkplatzüberbauung am Dantebad in Moosach, sorgte denn auch wegen dessen schneller Realisierung für großes Erstaunen.
Die örtliche Presse war in der Folge geradezu euphorisiert. Der Leser konnte (oder sollte?) das Gefühl bekommen, der Kampf gegen die Wohnungsknappheit in München ist so gut wie gewonnen. Wenige Jahre später stellt sich die Ernüchterung ein: Das Programm kommt nicht voran und die neu geschaffenen Wohnungen scheinen vielleicht doch nicht allen Münchnern zur Verfügung zu stehen. Den Stadträten war natürlich von Anfang an klar, dass die durch dieses Projekt neu geschaffenen Wohnungen lediglich für anerkannte Flüchtlinge und für von der akuten Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen gedacht waren.
Wir unterstützen das Sofortprogramm ‚Wohnen für alle‘‚ In München erhoffen sich weit über 10.000 Bürgern die Zuteilung einer Sozialwohnung. Um den sozialen Frieden nicht zu gefährden, darf es aber auf keinen Fall zu einer Konkurrenzsituation zwischen Münchnern und Flüchtlingen um den knappen Wohnraum kommen. Dies wurde auch so im Grundsatzbeschluss des Münchner Stadtrates beschlossen.
Ursprünglich war vorgesehen, dass 51 Prozent der Wohnungen von anerkannten Flüchtlingen und 49 Prozent der Wohnungen mit förderfähigen Haushalten vom Sozialreferat belegt werden. Es wurde dem Stadtrat zugesichert, dass bei den Objekten auf eine gute Durchmischung sowohl im Verhältnis Familien zu Singlewohnungen, wie auch bei den Nationalitäten geachtet wird. Eine eigene Begehung und Berichte aus der Bevölkerung lassen an der Durchführung dieses Ansinnen zweifeln.”
Zu Ihrer Anfrage vom 19.12.2018 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie hoch ist der Anteil an Wohnungen in den bisher realisierten Objekten, die insgesamt an anerkannte Flüchtlinge oder Flüchtlinge mit Duldungsstatus vergeben wurden?
Antwort:
In allen Objekten ist ein Kontingent von 51 Prozent für anerkannte Flüchtlinge vorgesehen (bezogen auf die Anzahl der Wohnungen).
49 Prozent der Wohnungen wurden auf der Wohnungsplattform SOWON
angeboten. Es konnten sich alle für eine geförderte Wohnung registrierten Münchner Haushalte bewerben.
Gemäß Artikel 14 Absatz 2 BayWoFG sind Wohnungssuchende antragsberechtigt, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für ihren Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen. Dies ist bei Personen mit einer Duldung nicht der Fall, so dass im Rahmen des Programms „Wohnen für Alle“ keine Wohnungen an Personen mit einer Duldung vergeben werden.
Frage 2:
Die Vergabe der Wohnungen erfolgt durch das Sozialreferat. Ausschlaggebend ist die erreichte persönliche Punktezahl. Wie hoch ist die durchschnittliche Höhe dieser Punktezahl der Haushalte (Bewohner)?
Antwort:
Die durchschnittliche Gesamtpunktzahl im Rahmen von „Wohnen für Alle“ betrug bei den Vergaben im Jahr 2018 113,1.