Ersatzstandort für den Bayernmarkt finden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 27.6.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Schreiben vom 27.6.2018 haben Sie den o.g. Antrag gestellt und konkret beantragt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Betreiber des Bayernmarktes bei der Suche nach einem neuen Standort zu unterstützen.“ Zur Begründung Ihres Antrages tragen Sie vor:
„Seit 17 Jahren ist der beliebte Bayernmarkt mit seinem vielfältigen Programm auf dem Orleansplatz beheimatet. Neben den vielen Münchner/ innen nutzen immer mehr internationale Gäste sein Kultur- und Heimatprogramm sehr gerne, und mehrere Vereine (z.B. der Verein der Biergartenfreunde, der Maibaumverein und die Australienfreunde) haben dort einen festen Anlaufpunkt.
Durch die Bauarbeiten zur 2. Stammstrecke wird nun dieses Jahr dieser beliebte Markt das letzte Mal an diesem Standort stattfinden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadträte nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die behördliche Unterstützung im Rahmen der Suche eines Ersatzstandortes für den Bayernmarkt. Das Kreisverwaltungsreferat entscheidet über den Standort am Orleansplatz als Sicherheitsbehörde im Vollzug der Gewerbeordnung und der Grünanlagensatzung. Der Inhalt des Antrags betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag auf dem Schriftwege wie folgt zu beantworten:
Ihren Antrag habe ich zum Anlass genommen, das Referat für Arbeit und Wirtschaft und das Kommunal- sowie das Kulturreferat zur Frage, ob ein städtisches Privatgrundstück für die Durchführung des Bayernmarktes zur Verfügung gestellt werden kann, einzubinden.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat am 12.9.18 zurückgemeldet, dass im Rahmen des Bayernmarktes weder die Theresienwiese noch der Mariahilfplatz zur Verfügung stehen.Das Kommunalreferat hat mit E-Mail vom 12.11.18 mitgeteilt, dass im Stadtbezirk 5 keine geeigneten Flächen angeboten werden können.
Das Kulturreferat hat am 28.9.2018 zum Antrag Stellung genommen. Das Kulturreferat verfüge über keine eigenen Flächen und habe auch keine Kenntnisse darüber, welche Münchner Plätze sich speziell für die Durchführung eines Marktes eignen würden. Ein geeigneter Ersatzstandort könne daher seitens des Kulturreferates nicht in Aussicht gestellt werden.
Neben den städtischen Referaten wurde auch die Deutsche Bahn um Mitteilung zum Stand der baulichen Maßnahmen anlässlich der zweiten Stammstrecke im Zusammenhang mit der Genehmigung des Bayernmark-
tes am Orleansplatz im Zeitraum vom 17.8.19 bis zum 1.9.19 gebeten.
Die Deutsche Bahn hat mit E-Mail vom 29.10.18 mitgeteilt, dass in dem genannten Zeitraum „kein Konflikt“ zu dem Bayernmarkt bestünde und das Veranstaltungsbüro des Kreisverwaltungsreferates die Veranstaltung „bestätigen“ könne.
Somit ist nach derzeitiger Aktenlage eine Durchführung des Marktes am Orleansplatz im Jahr 2019 möglich. Zur Sicherstellung der tatsächlichen Durchführbarkeit wird das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro des Kreisverwaltungsreferates spätestens zu Beginn des zweiten Quartals 2019 erneut eine Anfrage bei der Deutschen Bahn stellen und konkret nachfragen, ob sich an deren Bauplänen zur zweiten Stammstrecke Änderungen ergeben haben. Sollte sich bei dieser Abfrage etwas zu der derzeitigen positiven Aussage ändern, wird das Kreisverwaltungsreferat den Veranstalter des Bayernmarktes im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Suche nach einem Ersatzstandort unterstützen. Dieses Unterstützungsangebot gilt auch für das Jahr 2020, sofern zu diesem Zeitpunkt der Bau der zweiten Stammstrecke der Durchführung des Bayernmarktes am Orleansplatz entgegenstehen sollte.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass diese Angelegenheit damit erledigt ist.