EU-Fördermittel für den „K(r)ampf gegen Rechts“?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 15.11.2018
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Am 15.11.2018 haben Sie folgende Anfrage gestellt:
„Das Europäische Parlament beschloß in seiner Plenarsitzung am 14.11.2018 im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 - 2027 u.a. die Aufstockung der Mittel für das Programm ‚Rechte und Werte‘ und die ‚Einsetzung einer besonderen Mittelzuweisung für einen neuen EU-Aktionsbereich ‚Werte der EU‘‘ in Höhe von ‚mindestens 500 Mio. Euro‘ (!!) zur ‚Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die die Grund- werte und die Demokratie in der EU auf lokaler und nationaler Ebene fördern‘ (Drs.-Nr. A8-0358/2018). Vergleichbare Zielsetzungen verfolgt auch die Münchner Stadtpolitik (‚Toleranz‘, ‚Demokratie‘, ‚Weltoffenheit‘ etc. etc.), die hierzu im Laufe der Jahre ein dichtes Netz an Initiativen, Vereinen, Fach- und ‚Beobachtungsstellen‘ etabliert hat, die von der LHM jährlich mit städtischen Mitteln in erheblicher Millionenhöhe ausgestattet werden. Die Frage ist naheliegend, ob und inwieweit auch die Stadt München Fördermittel aus dem EU-Programm ‚Rechte und Werte‘ bzw. aus einem Vorgängerprogramm erhält oder beantragt hat und damit die ‚Werte‘-Arbeit der einschlägigen Münchner Institutionen fördert; laut der EU-‚Kontakt- stelle Deutschland ,Europa für Bürgerinnen und Bürger‘‘ verfolgt auch das bisher maßgebliche EU-Programm ‚Equality and Rights‘ die Zielstellung ‚preventing an combating inequalites, promote gender equality and anti-discrimination an their mainstreaming‘, was den Leitgedanken der Münchner Stadtpolitik entspricht (Quelle: http://www.kontaktstelle-efbb.de/fileadmin/user_upload/Eischaetzungen_zum_Programmvorschlag_der_Kommission_EU-Programm_Rechte_und_Werte.pdf; zul. aufgerufen: 14.11.2018, 17.50 Uhr, KR). – Es stellen sich Fragen.“
Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Inwieweit fließen in die „Werte“-Erziehung der LHM („Toleranz“, „Demokratie“, „Weltoffenheit“ etc.), an der zahlreiche einschlägige Institutionen und Vereine beteiligt sind, finanzielle Mittel aus europäischen Fördertöpfen wie dem Programm „Rechte und Werte“ bzw. dem Vorgängerprogramm „Equality and Rights“ ein? In welcher Höhe ggf.?
Antwort:
Der Fachstelle für Demokratie liegen hierzu keine Informationen vor.
Frage 2:
Inwieweit fließen in den „Kampf gegen Rechts“, den die LHM mit einem seit Jahren erweiterten Mittel- und Personalansatz führt, hierfür vorgesehene Fördermittel des Bundes und des Freistaates ein? In welcher Höhe? Welche städtischen Projekte und Institutionen werden konkret gefördert?