Wiesn-Aufbau: Gefahrenstelle entschärfen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 17.7.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach Paragraf 60 Absatz 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats-Mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr Antrag hat zum Inhalt, zur Entschärfung von Konflikten zwischen dem Fuß- und Radverkehr und dem Lieferverkehr den Radweg am Bavariaring im Bereich der Zufahrt zur Wirtsbudenstraße rot einzufärben und für den von der Wirtsbudenstraße in den Bavariaring einfahrenden motorisierten Verkehr ein Warnblinklicht zu errichten.
Das Kreisverwaltungsreferat trifft verkehrsrechtliche Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Markierungen und Beschilderungen richten sich nach den Paragrafen 39 ff. StVO. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Absatz 1 GO und Paragraf 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 17.07.2018 können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Am 24.07.2018 fand ein Ortstermin mit Vertretern der RAW-Festleitung, der Polizei und des Kreisverwaltungsreferates statt. Die von Ihnen vorgeschlagenen vorstehenden Maßnahmen wurden von den Beteiligten als sinnvoll angesehen, um die Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs am Bavariaring im Bereich der Zufahrt zur Wirtsbudenstraße zu erhöhen. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass mit diesen Maßnahmen nicht nur während der Zeit des Auf- und Abbaus für das Oktoberfest sondern ganzjährig (Frühlingsfest, Tollwood, Parkplatz außerhalb der Zeiten von Veranstaltungen etc.) der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs Rechnung getragen wird.Zudem wurde beim Ortstermin noch die Errichtung folgender Hinweisbeschilderung, welche ebenfalls für die Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs an o. g. Örtlichkeit beitragen soll, beschlossen:
- 1 Zeichen 101 StVO („Gefahrstelle“) mit dem Zusatz „Ein- und Ausfahrt“ am Bavariaring (Südseite), westlich der Radwegfurt der Lichtsignalanlage Bavariaring/Theresienhöhe
- 1 Zeichen 138-10 StVO („Radverkehr, Aufstellung rechts“) mit dem Zusatzzeichen 1000-20 StVO („Richtung, rechtsweisend“) am Bavariaring (Südseite), östlich der Fußgängerfurt der Lichtsignalanlage Bavariaring/ Theresienhöhe
Die Roteinfärbung des Radwegs und die Hinweisbeschilderung sind bereits umgesetzt. Die Installation des Warnblinklichts wird laut Auskunft des Baureferates im Frühjahr 2019 erfolgen.
Ihrem oben genannten Antrag konnte somit entsprochen werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.