Sichere Verkehrssituation vor Kindertagesstätte und Einkaufsmarkt in der Elsenheimerstraße 43
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Gerhard Mayer und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 12.9.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag hat zum Ziel, an der Kreuzung Elsenheimer-/Hauzenberger Straße eine sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die Elsenheimerstraße anzubieten. Hierbei soll insbesondere die Einrichtung einer Bedarfsampel geprüft werden.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Die Errichtung einer signalgesicherten Querungsmöglichkeit für Fußgänger im Bereich der Kreuzung Elsenheimer-/Hauzenberger Straße verzögerte sich bislang aufgrund noch ungeklärter Fragen zur baulichen Gestaltung des Knotens. Speziell die zukünftige Radverkehrsführung ist derzeit noch in der Abstimmung zwischen Bezirksausschuss und den zuständigen Referaten. Am 20.9.2018 fand hierzu ein Gespräch zwischen Bezirksausschuss und Vertretern der Stadtverwaltung statt. Bei dem hierbei erfolgten Informationsaustausch kam man überein, dass die Festlegung der endgültigen Radverkehrsführung im Bereich der Elsenheimerstraße noch einen weiteren Beratungsbedarf bedingt. Baureferat und Kreisverwaltungsreferat sollen zunächst die während des Gesprächs erläuterten Lösungsansätze aufbereiten und dem Bezirksauschuss zur Beratung und späteren Entscheidung vorlegen.Bis zur Klärung dieser für die Errichtung der endgültigen Lichtsignalanlage am Knoten Elsenheimer-/Hauzenberger Straße entscheidenden Fragestellung und den danach erforderlichen straßenbaulichen sowie signaltechnischen Planungen wird deshalb noch geraume Zeit erforderlich sein. Das Kreisverwaltungsreferat hat sich deshalb dafür entschieden, für diese noch nicht genau absehbare Zwischenzeit, eine Übergangslösung anzubieten.
Ohne irgendwelche straßenbauliche Umbaumaßnahmen an der Kreuzung vorzunehmen, wird im Bereich nördlich der Hauzenberger Straße eine provisorische Fußgängerschutzanlage errichtet, welche Fußgängern dort eine signalgesicherte Querungsmöglichkeit der Elsenheimerstraße bietet. Sonstige Bereiche des Knotens werden signaltechnisch nicht berücksichtigt. Eine entsprechende Anordnung wurde durch das Kreisverwaltungsreferat bereits erteilt. In enger Abstimmung mit dem Baureferat ist eine Umsetzung dieser Maßnahme für das Frühjahr 2019 vorgesehen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.