Verkehrssichere Ertüchtigung der Kreuzung Ludwigsfelder-/ Eversbuschstraße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Christian Müller, Jens Röver und Julia Schönfeld-Knor (SPD-Fraktion) vom 13.6.2018
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 13.6.2018 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten, rasch für einen vor allem für Schulkinder sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer sichereren Umbau der Kreuzung Ludwigsfelder-/ Eversbuschstraße zu sorgen.“
Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen mit, dass dem Anliegen bereits entsprochen wurde.
Für den Ausbau der Kreuzung Ludwigsfelder-/Eversbuschstraße werden Teilflächen aus den Grundstücken Flurnummern 17 und 18, je Gemarkung Allach in einer Größe von ca. 450 Quadratmetern benötigt, die nicht im Eigentum der Stadt stehen. Mit Bebauungsplan Nummer 1560 wurden diese Grundstücksteilflächen als öffentlicher Verkehrsgrund festgesetzt.
Nachdem mit den Eigentümern keine Einigung über einen freihändigen Erwerb der erforderlichen Teilflächen erzielt werden konnte, hat das Kommunalreferat ein Enteignungsverfahren eingeleitet. Im Wege der vorzeitigen Besitzeinweisung in eine knapp 40 Quadratmeter große Teilfläche konnte die Stadt vorab die Gehbahn im Kreuzungsbereich verbreitern und somit wenigstens die gravierendsten Mängel abstellen.
Mit Beschluss vom 14.11.2013 hat die Enteignungsbehörde des Kommunalreferats die entschädigungspflichtige Enteignung der für den Ausbau benötigten Flächen ausgesprochen. Hiergegen wurden durch die Eigentümer Rechtsmittel zum Landgericht München I eingelegt. Der Rechtsstreit ist derzeit noch anhängig.
Sobald das Gerichtsverfahren abgeschlossen und der Vollzug des Enteignungsbeschlusses durch das Kommunalreferat absehbar ist, wird das Baureferat die Planungen zur Umgestaltung der Kreuzung unverzüglich aufnehmen.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.