Wahllokale im Stadtviertel belassen. Warum müssen Waldperlacher in Neuperlach wählen?
Anfrage Stadträtin Anja Burkhardt (CSU-Fraktion) vom 5.10.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Ihrem Schreiben vom 5.10.2018 haben Sie Folgendes gefragt:
„Das traditionelle Wahllokal bei öffentlichen Wahlen ist in Waldperlach die Grundschule an der Gänselieselstraße. Bei der diesjährigen Landtags- und Bezirkstagswahl muss aufgrund der stetig wachsenden Bevölkerung Waldperlachs ein Teil der Bevölkerung im Heinrich-Heine-Gymnasium in Neuperlach die Stimme abgeben. Bei der Bundestagswahl 2017 musste ein Teil in die Wilhelm-Röntgen-Realschule nach Neuperlach.
Das Abstimmen aller Waldperlacher sollte an der örtlichen Grundschule, die auch die notwendigen Raumkapazitäten bietet, möglich sein. Die Stadt München sollte die Stimmabgabe für jeden einzelnen Bürger so einfach wie möglich gestalten, um somit dem Ziel einer regen Wahlbeteiligung näher zu kommen.
Mit dieser Maßnahme der Verlegung einiger Wahlberechtigter nach Neuperlach wird dieses Ziel jedoch konterkariert. Von Waldperlach in den angrenzenden Stadtteil Neuperlach gibt es keinen fließenden Übergang. Die beiden Stadtteile sind durch einen Grünzug, daran anschließende landwirtschaftlich genutzte Flächen und ein darauf folgendes Industriegebiet in Richtung Neuperlach, voneinander räumlich getrennt. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Wahllokal in Neuperlach nur umständlich durch einmal Umsteigen mit dem Bus erreichbar. Die Hälfte der Strecke muss zu Fuß zurückgelegt werden.
Darüber hinaus verbinden die Schülerinnen und Schüler der Grundschule an der Gänselieselstraße zudem die Wahl immer mit einer Begleitausstellung am Wahltag, begleiten ihre Eltern und Großeltern ins Wahllokal, um die Ausstellung zu präsentieren und werden zugleich an das Bürgerrecht der freien und geheimen Wahl herangeführt.
Die Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheines, die wiederum die Stimmabgabe in Waldperlach ermöglichen würde, wird aufgrund des zusätzlichen Aufwandes (Beantragung etcetera) nicht für ein geeignetes Mittel gehalten.
Ich frage daher den Oberbürgermeister:
Frage 1:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit in Waldperlach ein fünfter Wahlbezirk eingerichtet werden kann?
Frage 2:
Wir bitten außerdem zu prüfen, wie die Stimmabgabe aller Waldperlacher in Waldperlach ermöglicht werden kann.“
Antwort:
Für die gewährte Fristverlängerung möchten wir uns bedanken. Zu Ihrer Anfrage teilt Ihnen das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Um eine möglichst gleichmäßige Auslastung der Wahllokale sowie der Briefwahlverteilung zu gewährleisten, müssen möglichst homogene und gleich große Stimmbezirke gebildet werden. In dem von Ihnen benannten Bereich in Waldperlach wurde zuletzt vor der Bundestagswahl 2017 eine Neueinteilung vorgenommen. Mit Schreiben vom 9.2.2017 wurde der Bezirksausschuss 16 zur vorgenommenen Einteilung angehört. Die erfolgte Rückmeldung des Bezirksausschusses vom 23.3.2018 enthielt allerdings keinerlei Ausführungen oder Vorschläge in Bezug zu der von Ihnen angesprochenen Thematik in Waldperlach.
Auch vor der Landtagswahl ist eine Anhörung des Bezirksausschusses 16 erfolgt, bei dem unserem Vorschlag zur Einteilung der Stimmbezirke zugestimmt wurde.
In der Grundschule in der Gänselieselstraße befanden sich außerdem vier Wahllokale, so dass die Schülerinnen und Schüler nicht gehindert waren, die Begleitausstellung am Wahltag den Wählerinnen und Wählern vor Ort zu präsentieren.
Gerne prüfen wir im Rahmen einer Neueinteilung der Stimmbezirke zur Europawahl beziehungsweise vor der Kommunalwahl, ob ein anderer Zuschnitt der vorhandenen Stimmbezirke oder aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ein weiterer Stimmbezirk in Waldperlach möglich oder sogar notwendig ist. Derzeit sind alle Stimmbezirke in München auf circa 1.500 Wahlberechtigte ausgelegt.
Allerdings bedeutet ein weiterer Stimmbezirk noch nicht, dass dadurch zwingend auch ein weiteres Wahllokal in der Grundschule in der Gänselieselstraße eingerichtet wird.
Ziel der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 22.1.2014 zur Barrierefreiheit der Wahllokale ist einerseits die Gewinnung möglichst vieler barrierefreier Wahllokale, aber andererseits auch die Ballung von Wahllokalen in einzelnen Standorten, meist in Schulen, aufzugeben. Stattdessen sollen neue Standorte mit nur einem oder zwei Wahllokalen, die möglichst im oder sehr nahe am jeweiligen Stimmbezirk liegen, gewonnen werden.
Sofern es in Waldperlach weitere, ebenfalls geeignete Räume für die Einrichtung eines barrierefreien Wahllokals gibt, wird bevorzugt ein neuer Standort ausgesucht werden, statt ein weiteres Wahllokal in der Schule in der Gänselieselstraße einzurichten. Sollten Sie Kenntnisse über entsprechend geeignete Räume in Waldperlach haben, wären wir für eine entsprechende Mitteilung dankbar.