Behindertengerechter Umbau des Hohenzollernplatzes
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Evelyne Menges und Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 4.10.2018
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
In Ihrem Antrag vom 4.10.2018 fordern Sie einen behindertengerechten Umbau des Hohenzollernplatzes. Hierzu soll das Verfahren, wie es das Baureferat aktuell am Platzl durchführt, angewandt werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 4.10.2018 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Mit dem in der Bekanntgabe im Bauausschuss vom 18.9.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12322) geschilderten Verfahren, können Großsteinpflasterflächen so bearbeitet werden, dass eine barrierefreie Benutzbarkeit gewährleistet ist. Hierzu werden die Fugen der Pflasterdecke in einer, von einer Spezialfirma entwickelten Verfahrenstechnik, mit einem speziell konstruierten Hochdruckwasserstrahl in einem geschlossenen System teilweise entfernt und anschließend neu mit Zementmörtel verfugt. Nach dem Aushärten der Fugen wird die unebene Oberfläche durch das Spezialunternehmen großflächig abgeschliffen und damit geglättet.
Nach Aussage der beauftragten Spezialfirma ist der Pflasterbelag am Hohenzollernplatz aufgrund des kleinen Pflasterformates und der ungebundenen Bauweise nur sehr bedingt für dieses Verfahren geeignet.
Aus diesem Grund wird das Baureferat im Frühjahr 2019 – unter gutachterlicher Begleitung – vorab eine Musterfläche anlegen. Im Anschluss daran kann durch den Gutachter bewertet werden, ob das Verfahren auf dem gesamten Hohenzollernplatz angewandt werden kann.
Der örtliche Bezirksausschuss wird in das weitere Vorgehen eingebunden.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehen davon aus, dass der Antrag damit abgeschlossen ist.