Elektromobilität 8: Ladeinfrastruktur für Elektromobilität flächendeckend ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Reinhold Babor, Michael Kuffer, Dr. Evelyne Menges, Manuel Pretzl, Sebastian Schall, Georg Schlagbauer und Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 23.4.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, bei allen geeigneten Bauarbeiten im öffentlichen Raum die Verlegung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit zu prüfen und ggf. vorzunehmen. Nach Möglichkeit sollen entsprechende Kabel für die Ladeinfrastruktur im Zuge von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum mit verlegt werden.
Eine Beantwortung im Beschluss „Integriertes Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in München“ IHFEM 2015 (14-20/V 02722 vom 20.5.2015) war aus zeitlichen Gründen nicht mehr umsetzbar. Beim IHFEM 2018 (14-20/V 08860 vom 26.7.2017) war die Vollversammlung vom 26.7.2017 infolge seiner Finanzwirksamkeit des Beschlusses zwingend notwendig, wodurch der Beschluss ein beschleunigtes Bearbeitungsverfahren erforderte und der Antrag seitens des Referates für Gesundheit und Umwelt nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Für die gewährten Terminverlängerungen möchten wir uns bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 23.4.2015 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch die beschleunigte Umsetzung des Handlungsfelds 8 „Laden und Parken“ weitgehend entsprochen wurde. Daher erlauben wir uns, Ihnen den aktuellen Umsetzungsstand im Handlungsfeld 8 „Laden und Parken“ auf diesem Weg mitzuteilen.
1. Aktueller Ausbaustand
Mit Ende Dezember 2017 waren 150 Ladesäulen an 93 Standorten im öffentlichen Raum aufgestellt. Damit verfügen rund 230.000 Einwohner (knapp 15%) der Münchner Bevölkerung über eine Ladesäule in einer Luftlinienentfernung von 250 m, welches einer Gehentfernung von ca. 5 Minuten entspricht. Mit Ende Juni 2018 waren 183 Ladesäulen an 112 Standorten errichtet. Damit verfügen rund 260.000 Einwohner über eine öffentliche Ladesäule innerhalb von 5 Gehminuten. Zum Jahresende 2018 waren nach Zählung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung 351 Ladesäulen an 208 Standorten in Betrieb. Innerhalb von 5 Gehminuten werden damit rund 450.000 Einwohner erreicht (ca. 29%).In 2019 werden die SWM die verbleibenden 200 Ladesäulen errichten, so dass insgesamt 550 Ladesäulen in Betrieb sein werden. Zusätzlich werden 18 Gleichstromladesäulen, sogenannte Schnellladesäulen, errichtet werden.
Eine Karte mit den zu Jahresende 2018 in Betrieb befindlichen Ladesäulen ist dem Antwortschreiben als Anlage beigelegt.
2. Aktuelle Verfahrensweise
Auf Basis des Umsetzungsbeschluss I zur Errichtung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum mit der Betrauung der Stadtwerke München (14-20/V 04950 vom 11.5.2016) wurde nachfolgendes Verfahren festgelegt, welches sich seitdem in der Praxis bewährt hat und im Umsetzungsbeschluss III (14-20/V 10432) bestätigt wurde:
1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung legt Makrostandorte fest.
2. Die SWM laden zu Standortbegehungen von mehreren Makrostandorten an einem Termin ein. Eingeladen werden dabei: Baureferat, die jeweils betroffenen Bezirksausschüsse, Kreisverwaltungsreferat, Referat für Arbeit und Wirtschaft und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung.
3. An einer vormittäglichen Standortbegehung werden üblicherweise fünf bis acht Makrostandorte besucht, abgewogen und stellplatzfein verortet.
Typische Verortungshemmnisse sind Grundstückszufahrten, Hauszu-
gänge, Restgehwegbreite von 1,60 m, Hydranten, geplante Baumaßnahmen, Verfügbarkeit von Strom auf der gewünschten Straßenseite, Park- oder Verkehrsregelung (Kurzzeitparken, eingeschränktes Haltverbot, Parken nur abends zulässig), Freischankflächen, Baumgräben, straßenparallel geführte Radwege, Schächte sowie weitere Einbauten.
4. Die SWM verzichten als öffentlicher Maßnahmenträger gemäß Aufgrabungsordnung der Landeshauptstadt München § 6 Ziffer 1.4 ff. (Kleinmaßnahmen) auf ein Erinnerungsverfahren.
5. Bei Verzicht auf die Durchführung des kombinierten Sparten- und Erinnerungsverfahrens verbleibt die Durchführung des Anhörungsverfahrens zur Erteilung der Sondernutzungserlaubnis. Diese Aufgabe, die normalerweise in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers liegt, hat das Kreisverwaltungsreferat in Abstimmung mit dem Baureferat freiwillig übernommen. Im Rahmen des zu erreichenden Ziels, nämlich einer Verfahrensbeschleunigung, verzichtet das Kreisverwaltungsreferat bei Genehmigungserteilung auf die formale Einbindung anderer Referate, welche durch die Standortbegehung bereits informiert sind. Die Sonder-nutzungserlaubnis wird auf schriftlichen Antrag der SWM regelmäßig binnen einer Woche dann erteilt, wenn der standortbezogenen Aufstellung der Ladesäule zumindest augenscheinlich keine (insbesondere straßenverkehrsrechtlichen) Belange der Sicherheit und Ordnung entgegenstehen.
Mit dem oben ausgeführten Verfahren ist eine beschleunigte Umsetzung von Ladeinfrastruktur möglich. Je nach Verfügbarkeit von Ladesäulen und Bautrupps sowie die Berücksichtigung der Frostperiode können zwischen einer Standortbegehung und Inbetriebnahme der Ladesäulen weniger als drei bis vier Monate vergehen.
Damit kann das Kernanliegen der Antragsteller, dass sichergestellt ist, dass die gebaute Infrastruktur (hier: das Stromnetz) eine Errichtung von Ladeinfrastruktur ermöglicht, im Bestand vollumfänglich erfüllt werden. Das oben dargelegte Verfahren ermöglicht eine zeitnahe Errichtung von Ladeinfrastruktur innerhalb des Stadtgebiets unter Berücksichtigung von planerischen Randbedingungen wie z.B. ausreichende Restgehwegbreite, Erhalt bestehender Freischankflächen, u.v.m.
3. Weitere Maßnahmen zur Förderung privat genutzter E-Pkw
Im Rahmen des IHFEM sowie weiterer Beschlüsse sind aktuell eine Vielzahl an flankierenden Maßnahmen in Umsetzung. Dazu zählen u.a.:
- Die Verwaltung wurde im IHFEM 2018 (14-20/V 08860 vom 26.7.2017) mit der Ausarbeitung des Handlungsfelds 10 Public-Private-Partnership beauftragt. Ziel davon ist ein privatwirtschaftlicher Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum.
- Das Referat für Gesundheit und Umwelt fördert aus IHFEM Mitteln Ladeinfrastruktur auf Privatgrund, z.B. in den Tiefgaragen von Eigentumsgemeinschaften. Zum 1.1.2019 wurde hierbei die Förderrichtlinie angepasst und der Förderumfang von 20% auf 40% erhöht (14-20/V 12658 vom 27.11.2018).
-Weitere Förderungen stehen für Beratungsleistungen zur Installation von Ladeinfrastruktur durch das Referat für Gesundheit und Umwelt zur Verfügung.
- Die Stadtwerke München bieten eine Miet-Ladelösung für Ladeinfrastruktur auf Privatgrund als Komplettlösung z.B. für Wohneigentumsgemeinschaften an. Zur Nutzung des E-Fahrzeuges wird
eine Monatsgebühr für die gemietete Ladeinfrastruktur sowie eine Öko-Strompauschale in Abhängigkeit der Batteriegröße des Fahrzeugs zzgl. einer Einmalzahlung von 1.450 Euro erhoben.
- Mit der Einführung des Handyparkens wird in den Parklizenzgebieten der sogenannte E-Tarif angeboten werden. Dabei können E-Fahrzeuge per Handyticket oder mit Parkscheibe für die ersten zwei Stunden kostenfrei ihr Fahrzeug abstellen (14-20/V 10698 vom 25.4.2018).
- Darüber hinaus werden im Bereich von City2Share in den Stadtbezirken 2 und 6 Stellplätze für E-Fahrzeuge ausgewiesen (14-20/V 08574 vom 6.12.2017, Antragspunkt 11). Eine Erweiterung der E-Stellplätze nach Elektromobilitätsgesetz wird ab 2019 in den neuen Parklizenzgebieten erfolgen (14-20/V 08574 vom 6.12.2017, Antragspunkt 2).
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.