Sofortiger Umbau der Kreuzung Schleißheimer-/ Ecke Moosacher
Straße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff (ÖDP), Cetin Oraner, Brigitte Wolf (Die Linke), Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) und Ursula Sabathil (Freie Wähler) vom 16.5.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag lautet, die Kreuzung Moosacher-/ Ecke Schleißheimer Straße unverzüglich für Fußgängerinnen und Radfahrende sicher umzugestalten. Als Beispiel könne der Vorschlag von Dr. Wolfram Hell von der LMU dienen. Zudem habe Stockholm keinen einzigen Toten mehr durch LKW-Rechtsabbiegeunfälle zu beklagen. Auch diese infrastrukturellen Maßnahmen könnten beispielgebend sein.
Zur weiteren Begründung nehmen Sie Bezug auf einen Unfall vom 7. Mai 2018, bei dem ein 9-jähriges Mädchen an der Kreuzung von einem abbiegenden LKW überfahren und getötet worden sei. Sie führen weiter aus, bereits 2015 habe sich an gleicher Stelle ein tödlicher Radunfall ereignet. Im Münchner Stadtgebiet seien von 2003 bis 2009 in 60% aller Unfälle ein Fahrrad und ein LKW involviert gewesen. In fast allen dieser Abbiegeunfälle sei es dabei zu einer Fehleinschätzung des toten Winkels durch die LKW-Fahrer gekommen. Besonders Kreuzungen und Einmündungen seien als Unfallschwerpunkte identifiziert worden. Deshalb heiße es nun, besonders gefährliche Kreuzungen, wie die in Milbertshofen, unverzüglich sicher umzugestalten.
Ihre Forderung nach einer sofortigen Verbesserung ohne direkten (Umbau-) Vorschlag zielt damit dem Grunde nach auf die Erarbeitung von konkreten, praktikablen und schnell oder auch mittelfristig umsetzbaren Maßnahmen ab – wie dies Aufgabe der Unfallkommission ist.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft in diesem Rahmen Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister ob-liegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Am 17.5.2018 befuhr ein LKW-Fahrer die Schleißheimer Straße in südlicher Richtung. An der Kreuzung Moosacher Straße wollte er nach rechts abbiegen und ordnete sich hierzu auf dem linken Rechtsabbiegefahrstreifen ein. Nach Umschalten auf Grün fuhr der LKW-Fahrer in den Kreuzungsbereich ein, aufgrund stockenden Verkehrs konnte der Abbiegevorgang nicht vollständig durchgeführt werden. Zwischenzeitlich erhielt eine 9-jährige Schülerin mit ihrem Rad Grün und wollte die Moosacher Straße geradeaus überqueren. Hierbei benutzte sie wohl die Fußgängerfurt. Nach dem Anfahren des LKWs kam es dann zu dem bedauerlichen tödlichen Unfall, wobei die Schülerin stürzte und vom LKW überrollt wurde.
Für diese Verkehrsbeziehungen – Rechtsabbiegen aus der nördlichen Schleißheimer Straße und Fußgänger- bzw. Radverkehrsfreigabe über die Moosacher Straße – wurde bereits entsprechend einer früheren Maßnahme der Unfallkommission eine separate Freigabe geschaltet. Bei Grün für die Fußgänger- bzw. den Radverkehr über die Moosacher Straße hat der Rechtsabbiegeverkehr aus der nördlichen Schleißheimer Straße Rot. Trotz dieser getrennten Schaltung ist an dieser Stelle der tödliche Verkehrsunfall passiert.
Im Antrag wurde ein Vorschlag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Herrn Dr. Hell erwähnt. Herr Dr. Hell ist Gerichtsmediziner bei der LMU und wird zukünftig auch bei der Umsetzung des erst kürzlich beschlossenen Verkehrssicherheitskonzepts mit eingebunden werden. Laut Aussage von Herrn Dr. Hell könnte letztendlich nur mit einer verbindlichen Einführung von Fahrerassistenzsystemen eine deutliche Reduzierung von Abbiegeunfällen erreicht werden. Speziell für LKW gibt es bereits Abbiegeassistenten mit Sensoren für ein erweitertes Sichtfeld. Der Assistent warnt mit verschiedenen Signalen und kann ein Fahrzeug im Notfall zum Stillstand bringen. Aktuell ist ein Einsatz aber leider nur freiwillig.
Unabhängig davon hat sich die Unfallkommission, bestehend aus Vertretern des Kreisverwaltungsreferats, des Baureferats und des Polizeipräsidiums München, anlässlich des tödlichen Verkehrsunfalls ausführlich mitder Örtlichkeit beschäftigt. Ziel dabei war es, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer an dieser Kreuzung noch weiter zu verbessern. Hierzu fanden mehrere Ortstermine statt.
Nachfolgend werden die von der Unfallkommission erarbeiteten und beschlossenen Maßnahmen aufgeführt:
- Roteinfärbung der Radwegfurt.
Die Roteinfärbung der Radwegfurt wurde am 11.6.2018 durchgeführt.
- Verlängerung der Räumphase zwischen dem Grünende des Rechts- abbiegeverkehrs aus der nördlichen Schleißheimer Straße und Grünbeginn des querenden Fuß- und Radverkehrs.
Die Verlängerung der Räumphase von 8 auf 10 Sekunden wurde am 28.6.2018 durchgeführt.
- Versetzung der Bus-Haltestelle an der Nordwestseite des Kreuzungsbereiches um die Rückstauungen im Kreuzungsbereich zu reduzieren.
Eine provisorische und probeweise Versetzung der Bushaltestelle in westliche Richtung wurde am 3.8.2018 umgesetzt. Im Rahmen ei-
ner weiteren Nachschau am 26.9.2018 wurde eine weitere Verlegung Richtung Westen auf Höhe Hausnummer 4 festgelegt. Um Fußgängerquerungen über die Moosacher Straße außerhalb der Ampelanlage zu unterbinden, ist zeitgleich die Errichtung eines Zaunes auf dem Mittelstreifen erforderlich. Erst nach dessen baulicher Umsetzung kann eine Verlegung realisiert werden.
- Verschmälerung der Mittelinseln in der Schleißheimer Straße, um einerseits die Schleppkurven für den Rechtsabbiegeverkehr aus der nördlichen Schleißheimer Straße zu verbessern und andererseits die ebenfalls festgestellten Vorrangmissachtungen beim Linksab- biegen aus der Schleißheimer Straße zu reduzieren.
Der Umbau der Mittelinseln ist bereits erfolgt. Die damit zusammenhängende notwendige neue Fahrbahnmarkierung wird nach Beendigung der aktuellen Baustelle der Gashochdruckleitung umgesetzt.
- Änderung der Beschilderung aus der nördlichen Schleißheimer Straße
Es wurde weiterhin am 30.8.2018 eine Hinweisbeschilderung aufgestellt, wonach LKWs nur die linke der beiden Rechtsabbiegefahrspuren nutzen dürfen, um den engen Kurvenradius besser zu bewältigen.
- Einsatz von Schulweghelfern
Die Örtlichkeit wurde vom Kreisverwaltungsreferat seit dem Oktober 2015 für den Einsatz von Schulweghelfern genehmigt. Aktuell ist die Örtlichkeit allerdings unbesetzt. Die Akquise von Schulweghelfern obliegt den Grundschulen sowie den Eltern bzw. Elternbeiräten. Das Kreisverwaltungsreferat hat am 7.6.2018 die betroffene Grundschule angeschrieben und um Werbung neuer Schulweghelfer gebeten. Leider konnte bisher keine Person für die Örtlichkeit gefunden werden.
Ergänzend wurde der Einsatz von sogenannten „Trixi-Spiegeln“ geprüft.
Trixi-Spiegel, die in der Regel am rechten Signalmast montiert werden, sollen dazu dienen, die Sichtverhältnisse zu verbessern. Generell wird die Wirksamkeit von Trixi-Spiegeln von der Fachwelt unterschiedlich bewertet. Daher soll die Wirksamkeit im Rahmen des beschlossenen Verkehrssicherheitskonzeptes in einem Pilotversuch überprüft werden.
Aufgrund der an dieser Kreuzung getrennten Schaltung zwischen Rechtsabbieger zu dem parallelen Fuß- und Radverkehr kommt ein Einsatz im Rahmen des Pilotversuches nicht in Frage; denn da an dieser Stelle der Rechtsabbieger (Freigegeben mit Pfeilscheibe) keinen Vorrang des parallelen Fuß- und Radverkehrs zu beachten hat, ist die Stelle für einen Einsatz ungeeignet.
Die Unfallkommission wird die Situation an der Kreuzung weiterhin beobachten und die Auswirkungen der weiteren Maßnahmen nach abschließender Umsetzung evaluieren.
Ich hoffe, dass der Intention Ihres Antrages mit den obigen Ausführungen ausreichend Rechnung getragen werden konnte, bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.