Verlängerung des Kunstwerkes „LOVE HATE“ im öffentlichen Raum
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen – rosa liste) und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 24.10.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 24.10.2018 zur Beantwortung überlassen. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Inhaltlich teilen Sie Folgendes mit:
„Für den Zeitraum des Faust Festivals wurde das Kunstwerk ‚LOVE HATE‘ von Mia Florentine Weiss vor dem Siegestor temporär aufgestellt. Das Faust Festival endete am 29.7.2018 und das Kunstwerk steht immer noch.“
Zusammenfassend beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Frage 1:
Wer entscheidet über die Aufstellung von Kunst im öffentlichen Raum?
Antwort:
Für die Aufstellung von temporärer Kunst im öffentlichen Raum ist auf öffentlichem Straßengrund die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz erforderlich. Für temporäre Kunst in einer städtischen Grünanlage ist mangels Anwendbarkeit des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß der städtischen Grünanlagensatzung vonnöten.
Bis zum 31.1.2018 war das Baureferat (BAU-VV-OWiE) für die Genehmigungserteilung zuständig. Zum 1.2.2018 ist die Zuständigkeit auf das Kreisverwaltungsreferat, Veranstaltungs- und Versammlungsbüro, übergegangen.
Das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro des Kreisverwaltungsreferates bindet vor Erteilung einer Erlaubnis stets die Kunstkommission ein, sofern die Kunstaktion nicht durch das Kulturreferat gefördert wird. Die Einbindung der Kunstkommission erfolgt über das Baureferat (BAU-GS).
Frage 2:
Wer entscheidet über den Zeitraum der Aufstellung?Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat, Veranstaltungs- und Versammlungsbüro, setzt in der zu erteilenden Sondernutzungserlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung den Aufstellungszeitraum unter Beachtung der eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Fachdienststellen fest.
Frage 3:
Wer beschließt Verlängerungen?
Antwort:
Die Zuständigkeit zur Genehmigungserteilung von Verlängerungen liegt ebenfalls beim Kreisverwaltungsreferat.
Frage 4:
Wer hat die Verlängerung der Aufstellung dieses Kunstwerkes beschlossen und bis wann?
Antwort:
Die Kunstaktion „LOVE HATE“ am Siegestor wurde am 28.11.2017 beim Baureferat für den Aufstellungszeitraum vom 16.2.2018 bis zum 31.5.2018 beantragt.
Nachdem die Kunstkommission ein positives Votum für die Kunstaktion abgegeben hatte und auch keine sicherheitsrechtlichen Bedenken vorlagen, erteilte das Baureferat am 29.01.2018 als im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung zuständige Stelle die beantragte Sondernutzungserlaubnis.
Im März 2018 erfolgte der Antrag auf Verlängerung der Kunstaktion „LOVE HATE“ bis Ende des Faust Festivals, mithin bis zum 29.7.2018.
Das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro des Kreisverwaltungsreferates nahm diesen Verlängerungsantrag zum Anlass, das Baureferat bzw. die Kunstkommission einzubinden. Es erfolgte seitens des Baureferates die Befürwortung der Verlängerung bis einschließlich zum 29.7.2018, verbunden mit der Mitteilung, dass das Kulturreferat der Verlängerung zustimme und eine erneute Befassung der Delegierten der Kunstkommission obsolet sei.
Unter Beachtung aller Stellungnahmen und nach abgeschlossener sicherheitsrechtlicher Prüfung erteilte das Kreisverwaltungsreferat am 16.5.2018 als mittlerweile zuständige Genehmigungsstelle die Sondernutzungserlaubnis zur weiteren Aufstellung der beiden Skulpturen der Kunstaktion „LOVE HATE“ bis zum Ende des Faustfestivals (29.7.2018).Vor Ablauf des 29.7.2018 wurde ein zweiter Verlängerungsantrag bis zum 31.10.2018 beim Kreisverwaltungsreferat gestellt.
Im Zuge dessen sprach sich das Baureferat, H1, für eine erneute Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis bis zum 31.10.2018 aus. Das Kreisverwaltungsreferat genehmigte insofern mit Bescheid vom 27.7.2018 die erneute Verlängerung der Kunstaktion bis zum beantragten Zeitraum (31.10.2018).
Derzeit wird die Aufstellung der Skulpturen seitens des Kreisverwaltungsreferates geduldet. Aufgrund der ab April 2019 beginnenden Baustelleneinrichtung am Siegestor müssen die Skulpturen jedoch spätestens zu diesem Zeitpunkt aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden.
Frage 5:
Warum wurde die Kunstkommission „QUIVID“ oder der Programmbeirat Kunst im öffentlichen Raum nicht mit der Verlängerung befasst?“
Antwort:
Der erste Verlängerungsantrag bzgl. der Kunstaktion „LOVE HATE“ mit dem Verlängerungszeitraum vom 1.6.2018 bis einschließlich zum 29.7.2018 wurde dem Baureferat mit der Bitte um Befassung der Kunstkommission zugeleitet. Hierzu erfolgte die Rückmeldung, dass das Kulturreferat der Verlängerung zustimme und eine erneute Befassung der Delegierten der Kunstkommission obsolet sei.
Auch im Rahmen des zweiten Verlängerungsantrages wurde das Baureferat eingebunden. Das Baureferat, H1, sprach sich für eine weitere Verlängerung aus.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass diese Angelegenheit damit erledigt ist.