Wand für Münchner Sprayer in der Lagerhausstraße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 26.3.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie:
„Die Verwaltung prüft Möglichkeiten, der Münchner Sprayer-Szene eine Wand in der Lagerhausstraße zur Verfügung zu stellen. Die Wand soll in ihrem gesamten Ausmaß vergleichbar der Sprayer-Wall im Viehhofviertel sein.“
Als Begründung führen Sie an, dass die Münchner Sprayer-Szene in ganz Europa einen sehr guten Namen habe, den Sprayern in München aber fast kein Raum zur Verfügung stehe. Die sogenannte „Hall of Fame“ sei der einzige Ort in München, wo Künstler legal sprayen dürften. Wegen der Sanierung dieser denkmalgeschützten Wand an der Tumblinger Straße benötige die Sprayer-Szene dringend die Wand in der Lagerhausstraße.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft, dessen Besorgung nach Art 88 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. der Betriebssatzung der Markthallen München (MHM) der Werkleitung obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 26.3.2018 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
In der Lagerhausstraße, die die Thalkirchner Straße mit der Schäftlarnstraße verbindet, existieren keine Wände, die der Sprayer-Szene zur Verfügung gestellt werden könnten.
An dem in westlicher Richtung an die Lagerhausstraße anschließenden Teilstück der Thalkirchner Straße befindet sich die Halle 6 der Münchner Großmarkthalle, die von den MHM betrieben wird.
Die MHM werden die Außenwand der Halle 6 der Sprayer-Szene zur Verfügung stellen, auch wenn die Außenwirkung und die Auswirkungen, z.B. auf die bauliche Substanz, nur schwer einzuschätzen sind.Unter Berücksichtigung des gesamtstädtischen Interesses werden die MHM die betrieblichen Interessen zurückstellen und die Außenmauer der Halle 6 für Streetart zur Verfügung stellen. Um mögliche Risiken zu minimieren, werden die MHM das Kulturreferat um die Koordinierung der künstlerischen Gestaltung bitten. Von meiner Seite könnte ich mir einen jährlichen Wettbewerb zur Gestaltung vorstellen.
Um Kenntnis von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
(Siehe auch unter Meldungen)