Am Montag, 14. Januar, stellt das Kreisverwaltungsreferat nach allen Außenstellen jetzt auch das Bürgerbüro im KVR-Hauptgebäude, Ruppertstraße 19, auf das neue Terminvergabesystem um. Termine für den Besuch sind schon jetzt online auf www.buergerbuero-muenchen.de, beim Bürgerbüro-Servicetelefon 233-9 60 00 und unter der Behördennummer 115 buchbar. Ab Montag, 14. Januar, gibt es Termine auch bei der Terminvergabe vor Ort im KVR-Hauptgebäude. Der bisherige Betrieb mit Warte- nummernausgabe und zum Teil sehr langen Wartezeiten endet am Freitag, 11. Januar.
„Besuche im Bürgerbüro sind in aller Regel gut planbar – zum Beispiel, wenn der Reisepass abläuft und neu ausgestellt werden muss. Wer sich rechtzeitig vorher einen Termin besorgt, kann punktgenau vorbeikommen und hat so schnell wie möglich wieder Zeit für andere Dinge. Das neue System ist ein wichtiger Schritt zu mehr Kundenfreundlichkeit. Die Bürgerbüros arbeiten jetzt flächendeckend mit Terminvergabe. Damit das auch wirklich jede Münchnerin und jeder Münchner erfährt, informieren wir derzeit alle Haushalte per Brief“, sagt Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle.
Online auf www.buergerbuero-muenchen.de funktioniert die Terminbuchung am einfachsten: Nach einem Klick auf die Terminvereinbarungsseite die gewünschte Dienstleistung, etwa „Antrag Reisepass“, auswählen. Dann das gewünschte Bürgerbüro – jetzt auch Ruppertstraße – auswählen. Anschließend Datum und Uhrzeit festlegen, persönliche Daten eingeben und Termin reservieren. Zum Schluss den Termin in der automatischen Bestätigungsmail per Link aktivieren.
„Jede Münchnerin und jeder Münchner kann in jedem Bürgerbüro, ob im Hauptgebäude an der Ruppertstraße oder einer Außenstelle, alle Dienstleistungen wahrnehmen und dafür vorab einen Termin buchen. Je nach Kapazität geben wir außerdem morgens etwa 30 Minuten vor Öffnung noch Online-Termine für den selben Tag frei. Zusätzlich erscheint jeden Tag im Kalender ein Kontingent mit Terminen für in 14 Tagen. Wegen kurzfristiger Terminabsagen werden auch immer wieder Termine frei. Regelmäßig nachschauen lohnt sich also“, so Dr. Thomas Böhle.
Wer sich in München anmelden möchte, aber erst einen Termin nach der gesetzlichen 14-tägigen Meldefrist buchen konnte, hat dadurch kein Problem: Die Bestätigung der Terminvereinbarung oder die mitgeteilte Terminnummer gilt als fristwahrend. Eine Vorsprache ohne Termin sollte möglichst vermieden werden. In einem nachweislichen und nachvollziehbaren Notfall werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Servicepoint vor Ort in jedem Fall einen Vorschlag zur Klärung des Anliegens machen. Als Notfall gilt eine unvorhersehbare Situation, in der zwingend sofort ein Dokument benötigt wird, weil ansonsten ein Schaden entstehen würde – aber stadtweit kein fristgerechter regulär buchbarer Termin zur Verfügung steht. Der beste Behördengang ist der, der gar nicht erst stattfinden muss. Für einige Dienstleistungen ist keine Vorsprache nötig. Wer die Online-Services nutzt, spart Zeit unter www.muenchen.de/onlineservices.