Toiletten für Münchner Parks – wassersparend und umweltverträglich
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 29.6.2018
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie fordern in Ihrem Antrag die Stadtverwaltung auf, neue Konzepte für Toiletten in Grünanlagen, die keinen Anschluss an das Kanalnetz der Münchner Stadtentwässerung haben, zu prüfen und eventuell eine Ausschreibung mit innovativem Beschaffungsansatz, wie in der neuen EU-Vergaberichtlinie vorgesehen, vorzunehmen. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern umweltfreundliche, ansprechende und saubere Toiletten in Grünanlagen und Parks zur Verfügung zu stellen.
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit im Sinne von Artikel 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und Paragraph 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 29.6.2018 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Wie Sie in Ihrem Antrag richtig darstellen, werden bei Mobiltoiletten Chemikalien im Abwassertank eingesetzt. Laut Anbieter sind diese chemischen Zusätze biologisch abbaubar. Diese Mobiltoiletten erfordern keinen Anschluss an das Kanalnetz, wodurch der Bedarf schnell und flexibel gedeckt werden kann.
Das Baureferat vergibt die Leistungen für die Bereitstellung der mobilen Toiletten, einschließlich Service, wie zum Beispiel Wartung und Reinigung, im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungsverfahren an entsprechende Fachfirmen.
In Ihrem Antrag nennen Sie als Alternative zu den oben genannten Mobiltoiletten zum Beispiel Trocken-Trenn-Toiletten. Die Fäkalien werden hier beispielsweise mit Streumaterial (zum Beispiel Holzspäne) in Behältern aufgefangen und anschließend einer Kompostierung zugeführt. Wasser zur Reinigung der Hände kann laut Anbieter in einem Wassertank zur Verfügung gestellt werden.Zur grundsätzlichen Klärung der Möglichkeit des Einsatzes von sogenannten Trocken-Trenn-Toiletten wurde das Referat für Gesundheit und Umwelt um Stellungnahme gebeten. Das Referat für Gesundheit und Umwelt teilt hierzu Folgendes mit:
„Bei der Aufstellung von Trocken-Trenn-Toiletten ist im Vergleich zu den üblichen Dixie- und mobi-Toiletten ein großer Chemikalieneinsatz auszuschließen. Bei Fäkalien handelt es sich grundsätzlich um einen sogenannten allgemein wassergefährdenden Stoff. Die Anforderung an die Lagerung und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelt der Paragraph 62 WHG. Demnach müssen Anlagen zum Lagern von wassergefährdenden
Stoffen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaft von Gewässern (auch Grundwasser) nicht zu besorgen ist. Dies ist aus wasserrechtlicher Sicht gegeben, wenn gemäß Paragraph 62 Abs. 2 WHG diese Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen, errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden.
Hinsichtlich der hygienischen Anforderungen an die Nutzung der Trocken-Trenn-Toiletten ist festzuhalten, dass hier die identischen Mindest-Anforderungen wie beim Betrieb von üblichen Dixie- und mobi-Toiletten einzuhalten sind.
Sofern Wasser zur Händereinigung angeboten wird, muss dieses die Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung einhalten (vergleiche Paragraph 3 Nr. 1 aa TrinkwV). Die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum würde eine entsprechende Überwachung bedingen, da die Abgabe des Trinkwassers dann im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit im Sinne von Paragraph 3 Nr. 11 TrinkwV erfolgen würde. Die Nutzung von Regenwasser zur Händereinigung … ist im Sinne der Trinkwasserverordnung nicht zulässig.“
Inwieweit auf dem Markt der Bedarf an mobilen Toiletten durch die im Antrag als Beispiel genannten Trocken-Trenn-Toiletten gedeckt werden kann und diese die Anforderungen, zum Beispiel an die erforderliche Hygiene und Geruchsfreiheit erfüllen, muss im Rahmen einer Markterkundung überprüft werden. In diesem Zuge wird auch die Erfüllung der Anforderungen an eine saisonale Bereitstellung, an einen vollumfänglichen Service, an die Entsorgung beziehungsweise Verwertung des Behälterinhaltes und an die Entfernung des jeweiligen Produktes überprüft.Bei Interesse von geeigneten Anbietern wird das Baureferat ein Ausschreibungsverfahren durchführen und das jeweilige Produkt im Betrieb testen. Nach erfolgreichem Test werden geeignete Anbieter und Produkte beim Einsatz von Mobiltoiletten zukünftig berücksichtigt.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.