Verlegung von E-Ladestationen in der Hofanger Straße 84
Antrag Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 26.7.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag wünschen Sie die Verlegung der Ladesäulen an der Hofangerstraße 84. Weiter möchten Sie, dass die bisherigen Kurzzeitstellplätze wiederhergestellt werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 26.7.2018 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Bevor der konkrete Standort in der Hofangerstraße 84 beleuchtet wird, erlauben Sie mir vorneweg einige grundsätzliche Ausführungen zu machen.
1. Ausbau der Öffentlichen Ladeinfrastruktur und beschleunigte Umsetzung
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat beschlossen, dass der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur beschleunigt zu erfolgen hat. Hierzu wurden Beschlüsse zum Integrierten Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM) gefasst (14-20/V02722 vom 20.5.2015 sowie 14-20/V08860 vom 26.7.2017) sowie die korrespondierenden Umsetzungsbeschlüsse, worin die Stadtwerke mit der Umsetzung betraut wurden (14-20/V04950 vom 11.5.2016, 14-20/V09121 vom 26.7.2017 sowie 14-20/V10432 vom 06.2.2018).
Die Errichtung von Ladeinfrastruktureinrichtungen auf öffentlichen Grund in der Landeshauptstadt München erfolgt im Vorgriff zum erwartenden Markthochlauf von elektrisch angetriebenen Personenkraftwagen. Bis Ende 2019 werden durch die städtischen Referate (Baureferat, Kreisverwaltungsreferat, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Referat für Gesundheit und Umwelt, Referat für Stadtplanung und Bauordnung) für die Planung und die Stadtwerke München (für den Bau und Betrieb) insgesamt 550 Ladesäulen errichtet. Hierfür wurde in den Umsetzungsbeschlüssen ein Verfahren zur beschleunigten Umsetzung festgelegt, welches stadtweit zur Anwendung kommt. Dieses sieht eine Information der Bezirksausschüsse vor sowie eine Einladung zu Standortbegehungen.
Darüber hinaus tauschen sich die Projektbeteiligten in der referatsübergreifenden Arbeitsgruppe ‚AG Laden und Parken‘ unter Federführung desReferats für Stadtplanung und Bauordnung regelmäßig und intensiv über aktuelle Themen beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in München aus.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Auffassung der Landeshauptstadt München beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur (vergleiche BayVGH, Beschluss vom 13. Juli 2018, Az. 8 CE 18.1071) bestätigt, wonach es sich bei Ladesäulen zum Aufladen von Elektro-Fahrzeugen um Verkehrsanlagen, also um Zubehör von Straßen handelt.
2. Beteiligung der örtlichen Bezirksausschüsse
Die Bezirksausschüsse sind in dem Verfahren hinreichend eingebunden. Sie werden von einer Standortbegehung vorab stets per Email informiert und können sich während der Standortbegehung in die Entscheidungsfindung einbringen. Auf ein förmliches Anhörungsverfahren wird – wie bereits ausgeführt – zugunsten der beschleunigten Umsetzung verzichtet. Das Direktorium hat hierzu alle Bezirksausschüsse in einem Schreiben (infolge des BA Antrages 14-20/B05020 vom 22.6.2018) informiert. Zudem findet am 18.9.2018 die dritte Informationsveranstaltung zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für alle Bezirksausschüsse im Referat für Arbeit und Wirtschaft statt, bei der offene Fragen geklärt werden können.
3. Auswahl des Standorts Hofangerstraße 84
Der Einzugsbereich um den Standort Hofangerstraße 84 mit einem Radius von 500Meter umfasst rund 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie rund 2.500 Kraftfahrzeuge. Im 16. Stadtbezirk sind zum 30.6.2018 0,4 Prozent Elektro-Fahrzeuge nach EmoG (Elektromobilitätsgesetz) zugelassen. Dies entspricht damit rund zehn Elektro-Personenkraftwagen mit schnell zunehmender Anzahl.
Der Standort Hofangerstraße 84 wurde am 16.11.2017 begangen. Der Makrostandort war im Bereich des Knotenpunkts Hofangerstraße / Berger-Kreuz-Straße zur Versorgung des östlichen Ramersdorf angesiedelt. Basis dafür waren die relativ gute Erreichbarkeit im Quartier, für das Quartier eine eher höhere Nutzungsdichte und eine Mischung von Nutzungen.
Die Festlegung von Mikrostandorten für Ladeinfrastruktureinrichtungen findet nach Maßgabe des vom Stadtrat im Umsetzungsbeschluss bewilligten Kriterienkatalogs statt, der unter anderem Mindestabstände zu Fahrwegen und die Gehwegbreite berücksichtigt. Nach Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten entsprechend Anlage 1 des Umsetzungsbeschlusses ÖLIS I (14-20/V04950 vom 11.5.2016) fanden sich im näheren Umfeld keine Möglichkeit Ladeinfrastruktureinrichtungen zu errichten:-Eine Anlage zwischen den Hausnummern 105 und 131 wurde wegen der Hauszugänge verworfen.
-Vor der Hofangerstraße 103 sind die öffentlichen Stellplätze durch einen Grünstreifen / Baumgraben vom Bürgersteig abgetrennt. Ferner sind auch dies Kurzzeitparkplätze.
-In der Gleisnerstraße, der Leinbergerstraße wie auch im Josef-Mohr-Weg und dem Erminoldstraße sind die Bürgersteige zu schmal.
-Die südliche Berger-Kreuz-Straße verfügt auf der Ostseite infolge der Bushaltestelle für die Linien 155 und 199 über keine öffentlichen Stellplätze. Auf der Westseite der südlichen Berger-Kreuz-Straße ist Parken im Grundsatz zulässig, wird jedoch durch Grundstückszufahrten eingeschränkt. Darüber hinaus ist der Standort für Parken beziehungsweise Laden zum Erhalt der Flüssigkeit des Verkehrs eher ungeeignet zumal verschiedene Hauszugänge ebenso beeinträchtigt werden.
Einzig im Bereich der Hofangerstraße 84 erschien der Bürgersteig mit einer Restgehwegbreite von circa 1,75Meter durchgehend ausreichend breit. Die wahrgenommene Einengung des Bürgersteiges ergab sich nur aus der nicht ordnungsgemäßen Heckenpflege der Eigentümer der Hofangerstraße 84. Am Standort Hofangerstraße 84 erschien auch die Energieversorgung ohne weitere Baumaßnahme sichergestellt. Infolge der verhaltenen Nachfrage nach Kurzzeitparkplätzen (im stadtweiten Vergleich) und dem Vorhandensein von Kurzzeitparkplätzen (Zwei Stunden mit Parkscheibe von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) auf der Ostseite erschien weiter eine Anlage an vorliegender Stelle umsetzbar. Ein Auflassen des Makrostandortes ist vor dem Hintergrund des Markthochlaufs an elektrisch angetriebenen Fahrzeugen ebenfalls wenig zielführend. Deswegen wurde der Standort im Bereich der Kurzzeitparkplätze Anfang Mai 2018 umgesetzt.
Die Entscheidung zugunsten des Standorts Hofangerstraße 84 erfolgte somit auf fachlicher Grundlage und unter Einhaltung aller Verwaltungsabläufe.
4. Rückbau des Standorts Hofangerstraße 84
Mit Errichtung des Standorts an der Hofangerstraße 84 wurden aus verschiedenen Teilen der Bürgerschaft auf verschiedenen Wegen Standortbedenken geltend gemacht. Infolge der darin ausgeführten Argumente zugunsten der Kurzzeitparkplätze entschied sich die ‚AG Laden und Parken‘ im vorliegenden Einzelfall zugunsten eines Rückbaus des Standorts mit drei Ladesäulen auf eine Ladesäule.
Damit bleibt die Ladesäule am Nordende erhalten, da dort der Gehweg am breitesten ist. Eine örtliche Verlegung zum Beispiel in benachbarte Straßen erschien aus vorgenannten Gründen nicht umsetzbar.Der Rückbau kann nicht kostenneutral erfolgen. Die betrauten Stadtwerke München führen hierzu aus: „Zu den bereits angefallenen Kosten für die Standortertüchtigung (unter anderem Tiefbau, Inbetriebnahme) kommen die Rückbaukosten für zwei der Ladesäulen hinzu. Lediglich die Hardware (Ladesäulen) kann an anderen Standorten weiterverwendet werden. Der Rückbau muss aus dem Budget der für den Gesamtausbau in München zur Verfügung stehenden IHFEM-Mittel getragen werden, was letztlich zu einer Reduktion des geplanten Ausbauziels von bis zu 550 Ladesäulen führen könnte.“
5. Sofortmaßnahmen
Wie unter 4. dargestellt werden als örtliche Sofortmaßnahme kurzfristig zwei der drei Ladesäulen außer Betrieb gesetzt. Die vier Stellplätze davor werden mittels Beschilderung in Kurzparkstellplätze geändert. Das weiße Sinnbild (Darstellung eines Elektrofahrzeuges gemäß Paragraph39 Abs. 10 StVO) wird entfernt.
Die Stadtwerke München werden die zwei Ladesäulen im Nachgang abbauen und die Oberfläche wiederherstellen. Eine relevante Beeinträchtigung der zu Fuß Gehenden liegt infolge der Restgehwegbreite von 1,75 Meter nicht vor, deswegen kann von einem beschleunigten Rückbau abgesehen werden.
Als planerische Sofortmaßnahme wird auf die Anlage von Normalladeinfrastruktur in kleinteiligen Kurzzeitstellplätzen mit einer Parkzeitbeschränkung von weniger und einschließlich einer Stunde künftig – auch bei grundsätzlicher Eignung – verzichtet.
6. Ausblick
Die Landeshauptstadt München wird mit den Stadtwerken München bis Ende 2018 350 Ladesäulen und bis Ende 2019 550 Ladesäulen errichtet und in Betrieb haben. Weiter wurde das Referat für Gesundheit und Umwelt im Beschluss 14-20/V08860 vom 26.7.2017 mit der Ausbildung des Handlungsfeldes 10 Public-Private-Partnership zur „Beteiligung Privater an Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund in der Landeshauptstadt München“ beauftragt.
Mit dem integrierten Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in München verfolgt die Landeshauptstadt die höherrangigen Ziele der Luftreinhaltung (Einhaltung der gesetzlich vorgeschrieben Grenzwerte für Schadstoffbelastung), des Klimaschutzes (Klimaneutralität bis 2050) und der Lärmminderung durch Verkehrsverlagerung auf emissionsfreie Fahrzeuge. Die Luftreinhaltung betreffend sind hierbei vor allem kurzfristig umzusetzende Maßnahmen, wie die Errichtung von öffentlichen Ladesäulen vonentscheidender Bedeutung (vergleiche BV „Luftreinhaltung Masterplan zur Luftreinhaltung der Landeshauptstadt München“ Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V12218, 25.7.2018). Ein zügiger und großvolumiger Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur durch die SWM und perspektivisch auch unter Beteiligung privater Dritter – wie durch den Stadtrat in den Beschlüssen zum IH-FEM beauftragt – ist die Grundlage, um die beschlossenen höherrangigen Ziele zu realisieren.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.