Prinz-Eugen-Park I – Fuß- und Radwegverbindungen schaffen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Anna Hübner, Gerhard Mayer, Bettina Messinger und Jens Röver (SPD-Fraktion) vom 28.9.2018
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
In Ihrem Antrag fordern Sie: „Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, unverzüglich eine Fuß- und Radverbindung des Neubauquartiers Prinz-Eugen- Park nach Osten und Süden zu schaffen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 28.9.2018 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
In Richtung Osten ist bereits seit Herbst 2018 ein Schulweg von der Ruth-Drexel-Straße zur Schule an der Knappertsbuschstraße als beleuchteter Weg innerhalb der Grünfläche hergestellt und zu diesem Zweck auch die Umzäunung an dieser Stelle zurückgenommen worden. Damit ist ein voll funktionsfähiger Anschluss des Quartiers nach Osten gegeben.
In einem zweiten Schritt ist geplant, im Frühjahr 2019 eine weitere Wegeverbindung aus dem Neubauquartier heraus nach Osten in Verlängerung der Jörg-Hube-Straße zu schaffen.
Auch dieser Weg wird als Fuß- und Radweg entsprechend befestigt und beleuchtet. Er ermöglicht dann die von Ihnen gewünschte fußläufige Anbindung zur angrenzenden Grünverbindung im Süden und zum Rienzipark.
Entlang der südlichen Grenze waren bislang Wegeverbindungen erst nach Beendigung der Bautätigkeit vorgesehen. Hier wird das Baureferat nun versuchen, ob eine dort geplante Wegeverbindung als Provisorium zeitlich auf das Frühjahr 2019 vorgezogen werden könnte.
Die Umsetzung des Provisoriums steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Untere Naturschutzbehörde die notwendige Fällgenehmigung für die Wegetrasse rechtzeitig so erteilt, dass die Fällungen nach gesetzlichen Maßgaben noch im Februar stattfinden können.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass der Antrag damit abgeschlossen ist.