„Erste Hilfe“ zur Pflegepersonalgewinnung oder Attraktivitätssteigerung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 14.12.2018
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
Mit Ihrem Schreiben vom 14.12.2018 beantragen Sie wie folgt:
„Dem Bayerischen Landesamt für Pflege wird zeitnah das neue Konzept zur Weiterbildung ‚Pädiatrische Pflege‘ der München Klinik zur Prüfung, Begutachtung und Einordnung in das Gesamtgefüge ‚Aus- und Weiterbildung in den Pflegeberufen‘ vorgelegt.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der München Klinik (MüK). Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist rechtlich daher nicht möglich. Daher wird Ihr Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Zu Ihrem Anliegen haben wir die Geschäftsführung der MüK befragt und folgende Stellungnahme erhalten:
„Die Fachweiterbildung Pädiatrische Pflege ist ein berufsbegleitendes Angebot. Es umfasst 600 Stunden Theorie und 1.000 Stunden Fachpraxis. Es richtet sich an Pflegefachpersonal, das in Kinderkliniken arbeiten möchte und dafür spezielle Kompetenzen in der Pflege von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen erwerben möchte. Das können u.a. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger und Personen mit einem Berufsabschluss in der Pflege aus dem Ausland sein. Es ist ein nachhaltiges Qualitätssicherungskonzept, kein Abwerbungs- und Transferansatz. Die Bildungsmaßnahme steht Interessenten der München Klinik und anderen Einrichtungen der Region offen.
Obwohl in den vergangenen Jahren die Ausbildungsplätze in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in vielen Einrichtungen erhöht wurden, decken die Absolventinnen und Absolventen nicht den Bedarf in den Kinderkliniken und sonstigen Einrichtungen der pädiatrischen Versorgung.Seit vielen Jahren arbeitet eine nicht unerhebliche Anzahl von Absolventinnen und Absolventen der Kinderkrankenpflege-, Krankenpflege- und Altenpflegeausbildungen bewusst in Pflegeversorgungsbereichen, die nicht ihrer Erstausbildung und der damit zugedachten Altersgruppe entspricht, weil sie diese antiquierten generationstypischen Berufsgrenzen (Erwachsenpflege 1906/ Säuglingspflege 1917/Altenpflege 1970) ablehnen. Geregelte, nachweisbare Anpassungsqualifizierungen wurden, trotz qualifikatorischer Defizite bei Eintritt in das jeweils andere Setting, bisher nicht systematisch durchgeführt. Um die Qualität der Patientenversorgung zu sichern und die Pflegefachpersonen in ihrem Anpassungsprozess zu unterstützen, ist diese Bildungsmaßnahme auf Dauer notwendig.
Mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes wird nun eine Ausbildung installiert, die Auszubildende auf die Pflege von Menschen aller Altersgruppen vorbereitet. Absolventinnen und Absolventen können dann in allen Pflegesettings als Fachkräfte verantwortlich arbeiten. Fachweiterbildungen werden an das Pflegeberufegesetz und an die Entwicklungen in der Praxis angepasst werden müssen. Einer generalistischen Pflegeausbildung müssen Qualifizierungsmaßnahmen folgen, die zu notwendigen Spezialisierungen und Professionalisierung führen. Zunehmende Ausdifferenzierungsprozesse im Gesundheitswesen erzwingen neue Qualifikationskonzepte. Dieser Prozess wird weit über die bisherigen Angebote hinausgehen müssen, wie im europäischen Ausland bereits sichtbar.
Pflegefachpersonal mit generationstypischen Berufsabschlüssen werden gemäß § 4 Pflegeberufegesetz nur in dem Alterssegment die Vorbehaltsaufgaben der Pflege ausführen dürfen, für das sie qualifiziert wurden. Die Weiterbildung Pädiatrische Pflege soll unter anderem eine Maßnahme sein, die einen Verbleib der Fachkräfte in ihrem selbst gewählten Arbeitsbereich ermöglicht, da eine nachweisbare Anpassungsqualifikation an den Fachbereich stattgefunden hat.
Bayern verfügt als letztes Bundesland nach wie vor nicht über ein Weiterbildungsgesetz in der Pflege, sondern über eine durch Zufall gewachsene Weiterbildungslandschaft. Zudem wurde bis dato noch keine Pflegekammer, die die Weiterbildungen von Pflegefachpersonal mittels einer Weiterbildungsordnung regelt, implementiert und die Umsetzung kontrolliert. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern kann keine Weiterbildungsordnung erlassen, weil der Auftrag im entsprechenden Gesetz fehlt und eine Kontrolle ohne Registrierung der Pflegenden nicht möglich ist.Der Vorschlag, dass das neue Landesamt für Pflege sich mit der Konzeption und möglichen Einführung einer Weiterbildungsordnung für Pflegefachpersonal befassen soll und eine Einordnung des laufenden Modellvorhabens Weiterbildung Pädiatrische Pflege in ein Gesamtkonzept abgeben soll, kann hier nicht bewertet werden. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist dem Landesamt für Pflege gegenüber weisungsbefugt.
Die München Klinik Akademie ist im Dialog mit dem Berufsverband der Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. und der Bayerischen Krankenhausgesellschaft e.V. Das Konzept wird evaluiert. Erworbene Erkenntnisse werden dem RGU vorgelegt.“
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.