Das 5G-Netz kommt – weiß die Landeshauptstadt, was sie tut?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 4.1.2019
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„In den nächsten Jahren steht unserem Land – und damit auch der bayerischen Landeshauptstadt München – der flächendeckende Ausbau des 5G-Netzes ins Haus. Vor wenigen Wochen, im November 2018, legte die zuständige Bundesnetzagentur die Vergaberegeln fest, auf deren Basis im Frühjahr 2019 5G-Frequenzen versteigert werden sollen. Schon bis Ende 2022 sollen mindestens 98 Prozent der Haushalte in Deutschland Zugang zum schnellen Mobilfunk und zum ‚Internet der Dinge‘ haben, das den 5G-Standard erfordert.
Allerdings ist die 5G-Technologie wegen ihrer derzeit noch nicht abschätzbaren Risiken für Mensch und Umwelt umstritten. Schon die für die Zukunft geplante Verteilungsdichte von Hochfrequenzsendern ist kaum vorstellbar und hinsichtlich ihrer möglichen gesundheitlichen Folgen nicht kalkulierbar. Hochfrequenzstrahlung schadet dem biologischen Leben. Vorliegendes umfangreiches Studienmaterial zu diesem Thema legt den Schluß nahe, daß elektromagnetische Felder – erst recht im Hochfrequenzbereich – für verschiedenste Beeinträchtigungen biologischer Lebensfunktionen, für die Schädigung der DNS, der Zellen und Organsysteme bei einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren ebenso wie für die wichtigsten derzeitigen Zivilisationskrankheiten – etwa Krebs und Herzerkrankungen – maßgeblich verantwortlich sind.
Leider wurden öffentliche Bekanntmachungspflichten und Anhörungen zum Thema 5G- Ausbau in den letzten Jahren weitestgehend umgangen oder vermieden, um den raschen und flächendeckenden Ausbau der neuen Technologie nicht zu gefährden. Das entbindet gerade die Kommunen, in deren Zuständigkeitsbereich die erforderliche 5G-Infrastruktur (Sendemasten!) ja zu errichten sein wird, aber nicht von ihrer Sorgfaltspflicht und ihrer Verantwortung den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber. – Es stellen sich Fragen.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Inwieweit ist das Referat für Gesundheit und Umwelt angemessen und ausreichend über die möglichen Risiken und Nebenwirkungen eines flächendeckenden 5G-Netzbetriebes informiert, um den Ausbau der neuen Technologie im Zuständigkeitsbereich der LHM für unbedenklich und der Bevölkerung gegenüber verantwortbar erklären zu können? Inwieweit – und bei welchen in- oder ausländischen Institutionen konkret – holte das RGU diesbezügliche Informationen ein, um kompetent und verantwortungsbewußt über den 5G-Ausbau urteilen zu können?
Antwort:
Für die Risikoeinschätzung sind die einschlägigen Ministerien auf Bundesebene sowie deren wissenschaftliche Fachbehörden zuständig.
Frage 2:
Welche gesetzlichen Vorschriften ermöglichen derzeit die Nutzung drahtloser Anlagen auf öffentlichen Wegen und Straßen, insbesondere der für die 5G-Technologie erforderlichen? Nota bene: die Implementierung von 5G erfordert, dass die Sendeanlagen weniger als 100 Meter voneinander entfernt sind; die Anlagen wären demzufolge zwangsläufig auch direkt auf dem Bürgersteig, unmittelbar vor Wohnhäusern und Geschäften und in un- mittelbarer Nähe von Bewohnern und Fußgängern zu errichten. Inwieweit ist sich das RGU dieser Tatsache bewußt?
Antwort:
Die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) ist die gesetzliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb derartiger Mobilfunksendeanlagen. Die erforderliche Planung und Anpassung an den Bedarf in der Landeshauptstadt München obliegt den Netzbetreibern.
Frage 3:
Wie weit sind ggf. die Planungen für die Errichtung der für 5G-Technologie erforderlichen Infrastruktur im Münchner Stadtbild bereits gediehen? Wo kann sich die Öffentlichkeit ggf. über den Planungsstand informieren?
Antwort:
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 7.11.2017 „Handlungsfeld Digitalisierung Münchner Wirtschaft – Aufgaben und Maßnahmen des Referats für Arbeit und Wirtschaft“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08599).
Frage 4:
Inwieweit hält das RGU den für die nächsten Jahre geplanten Betrieb des 5G-Netzes für gesundheitlich unbedenklich bzw. die Risiken für Menschen und Umwelt für verantwortbar?
Antwort:
In der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BimSchV) werden die Anforderungen an den vorsorgenden Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit dem Betrieb von Mobil-funknetzen abschließend geregelt.