Stadtsparkasse München: Leerstehende Filialen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Ulrike Boesser, Hans Dieter Kaplan, Renate Kürzdörfer, Alexander Reissl, Heide Rieke und Klaus Peter Rupp (SPD-Fraktion) vom 12.2.2019
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
mit Schreiben vom 12.2.2019 haben Sie gemäß Paragraph 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die von der Stadtkämmerei wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Im vergangenen Jahr reduzierte die Stadtsparkasse München ihr Filialnetz. Dabei wurde das Schaltergeschäft an größeren Standorten zusammengefasst. Einige Filialen wurden aufgegeben. Nachdem die somit verfügbar gewordenen Flächen allerdings nur sehr langsam einer neuen Nutzung zugeführt werden, fragen wir:“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche der früheren Filialen sind nach wie vor im Eigentum der Stadtsparkasse München?
Antwort:
Die Anfrage bezieht sich auf das operative Geschäft der Stadtsparkasse München. Für das operative Geschäft von Sparkassen ist der Vorstand gemäß Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes über die öffentlichen Sparkassen zuständig. Die Überwachung des Vorstands in der angefragten Angelegenheit erfolgt durch den Verwaltungsrat gemäß Artikel 5 Abs. 3 des Gesetzes über die öffentlichen Sparkassen. Eine Überwachungsfunktion des Stadtrates ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse wird sich in dieser Angelegenheit vom Vorstand berichten lassen.
Wir leiten Ihre Anfrage zudem an den Vorstand der Stadtsparkasse München weiter, von dem Sie ggf. direkt Antwort erhalten.
Frage 2:
Was sind im Einzelnen die Gründe für den langwierigen Leerstand?
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Ist es möglich, leerstehende Flächen früherer Filialstandorte ohne bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung für Zwischennutzungen verfügbar zu machen?
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 1.