Heute nicht für gestern planen 3: Stadtteilvereinigung mit besseren Querungen für Fuß- und Radverkehr
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 27.10.2015
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 27.10.2015 Folgendes beantragt:
„Querungsbauten über den Mittleren Ring für den Fuß- und Radverkehr werden im Bestand ertüchtigt und ergänzt.
1. Mit neuen Lichtkonzepten und einer individuellen und freundlichen Gestaltung der Wandflächen werden Angsträume in Unterführungen vermieden. Nicht barrierefreie Unterführungen werden durch Rampen oder Lifte ertüchtigt.
2. Im Bereich bestehender Tunnel und Tröge werden die Ampel-Querungen geprüft und Umlaufzeiten für den Fuß- und Radverkehr optimiert.
3. Die Einrichtung von zusätzlichen Ampel-Übergängen sowie zusätzlicher barrierefreier Fuß- und Radweg-Brücken wird anhand der Netzplanungen für den Fuß- und Radverkehr und mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geprüft.“
Für die gewährten Fristverlängerungen möchten wir uns bedanken und bitten, die verspätete Beantwortung zu entschuldigen.
Mit Grundsatzbeschluss des Baureferates „Barrierefreier Ausbau von Fußgängerunterführungen und -brücken sowie gestalterische Aufwertung von Unterführungsbauwerken“ vom 6.7.2010 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 01925) wurde das Vorgehen mit bestehenden Unterführungen festgelegt. Darauf aufbauend hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ein Verfahren zur Priorisierung von Fußgängerunterführungen und -brücken bezüglich ihrer verkehrlichen Bedeutung für eine eventuelle barrierefreie Nachrüstung und für neue Standorte entwickelt und den Stadtrat mit dem Grundsatzbeschluss vom 20.7.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 01203) befasst.
Zu Ihrem Antrag vom 27.10.2015 können wir Ihnen daher mitteilen, dass Ihrem Anliegen mittlerweile entsprechend den vorgenannten Beschlüssen und den im Anschluss erläuterten Maßnahmen entsprochen wird.
Mit Beschluss vom 20.7.2016 wurden folgende Querungsbauwerke für den Fuß- und Radverkehr über den Mittleren Ring in die Prioritäts- klassen 1 und 1+ eingestuft:-Fuß- und Radwegunterführung an der Volkartstraße unter der Landshuter Allee (Priorität 1)
Das Bestandsbauwerk an der Volkartstraße ist im Zusammenhang mit der geplanten Tunnelmaßnahme „Neubau Landshuter Allee-Tunnel“ zu sehen. Hierzu wurde der Stadtrat zuletzt mit Beschluss „Ausbau Mittlerer Ring (B2R) Abschnitt Landshuter Allee, Neubau Landshuter Allee-Tunnel“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11750) am 3.7.2018 befasst.
-Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke Grabbeweg/Heckenstallerstraße (Priorität 1+). Im Zuge der Tunnelbaumaßnahme Mittlerer Ring Südwest wurde die vorhandene Brücke über den Mittleren Ring, welche den Grabbeweg südlich und nördlich verbunden hatte, abgebrochen und eine neue Geh- und Radwegbrücke als Fachwerkbrücke errichtet.
-Barrierefreier Ausbau und Aufwertung der Fuß- und Radwegunterführung an der Chiemgaustraße bei Neuschwansteinplatz/Scharfreiterplatz (Priorität 1+). Mit dem Projekt „Barrierefreier Ausbau und gestalterische Aufwertung der Fuß- und Radwegunterführung unter der Chiemgaustraße zwischen Neuschwansteinplatz und Scharfreiterplatz im 17. Stadtbezirk Obergiesing - Fasangarten; Soziale Stadt Projekt im Sanierungsgebiet Tegernseer Landstraße/Chiemgaustraße“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11008) wurde im Frühjahr 2018 ein weiteres Querungsbauwerk des Mittleren Rings in Angriff genommen.
-Barrierefreier Ausbau und Aufwertung der Fuß- und Radwegunterführung an der Otkerstraße unter der Tegernseer Landstraße (Priorität 1+). Für die Maßnahme „Barrierefreier Ausbau und Aufwertung der Fuß- und Radwegunterführung an der Otkerstraße unter der Tegernseer Landstraße im 17. Stadtbezirk Obergiesing - Fasangarten und im 18. Stadtbezirk Untergiesing - Harlaching; Soziale Stadt Projekt im Sanierungsgebiet Tegernseer Landstraße - Chiemgaustraße“ wurde mit Beschluss vom 18.9.2018 die Projektgenehmigung (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12382) erteilt. Die Bauausführung ist ab Frühjahr 2019 vorgesehen.
Die Prüfung der Ampel-Querungen im Bereich bestehender Tunnel und Tröge und die Errichtung von zusätzlichen Ampel-Übergängen sowie die Optimierung der Umlaufzeiten für den Fuß- und Radverkehr erfolgt im jeweiligen Einzelfall in enger Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.