Entwicklung zum Interimsquartier des Gasteig in der Hans-Preißinger-Straße 8
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Rathaus Umschau 5 / 2019, veröffentlicht am 08.01.2019
Entwicklung zum Interimsquartier des Gasteig in der Hans-Preißinger-Straße 8
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Gülseren Demirel und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 6.11.2018
Antwort Referat für Arbeit und Wirstchaft:
In Ihrer Anfrage vom 6.11.2018 führten Sie als Begründung aus:
„Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wurde beauftragt, den Mietern der Hans-Preißinger-Straße 8 Unterstützung bei der Suche alternativer, längerfristig nutzbarer Mietflächen anzubieten. Die Gasteig München GmbH wurde beauftragt, bei den weiteren Planungen zur Belegung des Geländes möglichst viele bisherige Mieter mit unterzubringen. Uns liegen bisher keine Informationen über befriedigende Lösungen für alle Mieter vor. Außerdem wird ein tragfähiges Verkehrskonzept für die Zeit des Interims angemahnt.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele der Mietparteien können laut aktuellen Planungen für den Interimsstandort des Gasteig vor Ort verbleiben?
Antwort:
Entsprechend der optimierten Planung für die Interimsnutzung des Gasteigs können – bis zu einer endgültigen Verwertung des Areals – 31 Mieterinnen und Mieter auf dem Grundstück Hans-Preißinger-Str. 8 verbleiben.
Frage 2:
Für welche Mietparteien, die nicht vor Ort verbleiben können, wurde inzwischen eine Lösung für einen alternativen Standort gefunden und für welche ist das bisher nicht der Fall?
Antwort:
Die Beantwortung der Frage betrifft insbesondere persönliche Verhältnisse von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie die Wirtschaftsangelegenheiten von Firmen. Für nähere Informationen zu den Verlagerungsaktivitäten des Referats für Arbeit und Wirtschaft und zu Einzelfirmen verweise ich auf den nichtöffentlichen Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 20.11.2018.
Frage 3:
Was ist für jene Mietparteien geplant, für die bisher kein alternativer Standort gefunden wurde? Insbesondere für den Mieter, der einen barrierefreien Zugang zu seiner Arbeitsstätte braucht und für Mobilspiel?
Antwort:
Grundsätzlich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft und der Münchner Gewerbehofgesellschaft auch weiterhin mit unvermindertem Einsatz daran arbeiten, für alle Mieterinnen und Mieter mit Geschäftsräumen beziehungsweise Ateliers einen passenden Verlagerungsstandort zu finden. Für Informationen zu den genannten Einzelfirmen darf ich auf meine Ausführungen zu Frage 2 verweisen.
Frage 4:
Wann und in welcher Form wird ein tragfähiges Verkehrskonzept für die Zeit des Gasteig-Interims in der Hans-Preißinger-Straße 8 vorliegen, das die vorrangige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gewährleistet sowie eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen, um einen das Viertel belastenden Parksuchverkehr zu vermeiden?
Antwort:
Die Gasteig München GmbH weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass bereits im Hinblick auf den Vorbescheid für die Interimsnutzung auf dem Areal an der Hans-Preißinger-Straße 8 als Teil des Antrags ein Verkehrskonzept erarbeitet wurde. Dieses war bei der Lokalbaukommission einsehbar und wurde auf der Bezirksausschusssitzung Sendling am 25.10.2018 in Kurzform vorgestellt. Zusätzlich wurde das Verkehrsgutachten nochmals dem Bezirksausschuss Sendling übergeben. In Vorbereitung auf die Einreichung des Bauantrags (vorgesehen für Anfang 2019) wird das bestehende Verkehrskonzept weiter ausgearbeitet und ergänzt. Dazu haben unter anderem im Oktober 2018 weitere Gespräche mit der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH stattgefunden, deren Inhalt die verbesserte Anbindung des Areals durch den öffentlichen Personennahverkehr war.
Das Planungsreferat führt in seiner Stellungnahme aus, dass in der vorgelegten Verkehrsuntersuchung wesentliche Themen wie die verkehrliche Abwicklung des prognostizierten Verkehrs sowie ein Parkraumangebot von mindestens 300 bis 350 Stellplätzen enthalten sind. Der fließende Verkehr – ausgelöst durch die Interimsnutzung – wird im Gutachten als verkehrlich abwickelbar beurteilt.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.