Tiefgaragenplätze zu neuem Seniorenwohnheim in Sendling mög- lich?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 27.2.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 28.2.2018 haben Sie gemäß Paragraph 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister Reiter gestellt. Eine Beantwortung innerhalb der gewährten Fristverlängerung war aufgrund parallel notwendiger Abstimmungen zu Schreiben des Bezirksausschusses des sechsten Stadtbezirks Sendling zum selben Thema an Herrn Oberbürgermeister Reiter leider nicht möglich. Wir bitten dies zu entschuldigen.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Der Bezirksausschuss BA 6 (Sendling) befürwortete eine Anwohnerga- rage an der Meindlstraße 14a im Zusammenhang mit der geplanten Senio- renwohnanlage, da aus Sicht des Bezirksausschusses ein Mangel an Park- plätzen besteht, welcher sich in den letzten Jahren verschärft hätte und sich durch Nachverdichtung weiter verschlechtern würde.“ Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beantwortet die Anfrage wie folgt.
Frage 1:
Wie viele Tiefgaragenplätze wären im Zusammenhang mit der Bebauung der Seniorenwohnanlage an der Meindlstraße 14a möglich?
Antwort:
Die Anzahl der tatsächlich am Standort verwirklichbaren Tiefgaragenstellplätze kann erst mit Aufnahme detaillierter Planungen zum Projekt benannt werden und ist abhängig vom Bestimmungszweck der Tiefgaragenstellplätze und von den zu erwartenden standortspezifischen Herstellungskosten sowie der späteren Wirtschaftlichkeit der Anlage.
Frage 2:
Wie hoch wären die Kosten pro Stellplatz?
Antwort:
Siehe Frage 1.
Frage 3:
Wie hoch ist das Nachverdichtungspotential im Umkreis von 500 Meter?
Antwort:
Dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung liegen derzeit keine Informationen oder Daten über das erfragte Nachverdichtungspotential vor.
Von verkehrsplanerischer Seite ist zudem anzumerken, dass Nachverdichtungspotentiale im Hinblick auf die Schaffung zusätzlicher Anwohnerstellplätze zunächst ohne Belang sind, da der dadurch ausgelöste Bedarf an Personenkraftwagen-Stellplätzen grundsätzlich unter Anwendung der Stellplatzsatzung im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben abzudecken und damit für das Umfeld aufkommensneutral ist. Nur wenn der durch die Nachverdichtung ausgelöste Stellplatzbedarf nicht vor Ort gedeckt werden kann und abgelöst werden muss, fließt dieser in die Bedarfsermittlung ein.
Frage 4:
Wie sieht die Auslastung der vorhandenen Parkplätze im öffentlichen Raum aus, insbesondere in den Abendstunden nach 19 Uhr?
Antwort:
Eine Erfassung der Parkraumnachfrage im Parkraummanagementgebiet „Margaretenplatz“ wurde zuletzt im Juli 2017 durchgeführt. Dabei wurden an einem repräsentativen Stichtag zu vier Zeitpunkten (5, 10, 15 und 20 Uhr) die Parkraumauslastung, die genutzten Ausweise und Parkscheine sowie codiert (Einhaltung des Datenschutzes) Teilkennzeichen zur groben Erfassung von Dauer- und Langzeitparkern erfasst.
Im öffentlichen Straßenraum befinden sich im Parkraummanagementgebiet „Margaretenplatz“ rund 400 Stellplätze. Diese waren am Erhebungstag um 20 Uhr zu gut 90 Prozent ausgelastet, 36 Stellplätze waren frei. Drei Viertel des Parkraums waren dabei von Parkenden mit einem Bewohnerparkausweis belegt. Um 5 Uhr zeigte sich in etwa das gleiche Bild, tagsüber um 10 und 15 Uhr wurde eine etwas geringere Auslastung mit jeweils rund 50 freien Stellplätzen erfasst.