Fachstellen für pflegende Angehörige
Anfrage Stadträtinnen Sabine Bär, Alexandra Gaßmann und Heike Kainz (CSU-Fraktion) vom 31.1.2019
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 31.1.2019 führen Sie Folgendes aus:
„Wenn die Notwendigkeit der Pflege eintritt, trifft es Angehörige fast immer völlig unvorbereitet. Häufig besteht dann dringender Handlungsbedarf und kurzfristige Information über Möglichkeiten und Finanzbedarf ist notwendig. Hier leisten Fachstellen für pflegende Angehörige einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Auch die steigende Anzahl an Münchner Bürgern muss bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden. Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:
1. Wie viele Fachstellen für pflegende Angehörige gibt es in der LHST München?
2. Entspricht es den Tatsachen, dass pro 100.000 Einwohner eine solche geförderte Fachstelle eingerichtet werden soll? 3. Sind diese Fachstellen in den letzten Jahren vermehrt worden? 4. Wie werden diese auch von der LHST München unterstützt? 5. Warum werden manche unterstützt und andere nicht? 6. Wie ist die Abdeckung über die Stadtviertel verteilt? 7. Entspricht die Anzahl noch dem aktuell gegebenen Bedarf?“
Zu Ihrer Anfrage vom 31.01.2019 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Fachstellen für pflegende Angehörige gibt es in der LHST München?
Antwort:
In der Landeshauptstadt München bestehen aktuell zwölf Fachstellen für pflegende Angehörige.
Frage 2:
Entspricht es den Tatsachen, dass pro 100.000 Einwohner eine solche geförderte Fachstelle eingerichtet werden soll?
Antwort:
Nach den Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ ist je 100.000 Einwohner eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft oder eine entsprechende Zahl von Teilzeitbeschäftigten förderfähig. Von der Kommune wird hierfür eine Befürwortung eingeholt, die sicherstellt, dass sich die gesamte förderfähige Anzahl der vom Land Bayern geförderten Fachstellen in diesem Rahmen bewegt. Die Förderpauschale des Landes Bayern beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft jährlich bis zu einschließlich 17.000 Euro.
Frage 3:
Sind diese Fachstellen in den letzten Jahren vermehrt worden?
Antwort:
In den letzten fünf Jahren sind in München drei Fachstellen neu entstanden und eine Fachstelle hat ihren Betrieb eingestellt.
Frage 4:
Wie werden diese auch von der LHST München unterstützt?
Antwort:
Mit dem Beschluss „Städtisches Förderprogramm zur Verbesserung der häuslichen Versorgung“ des Sozialhilfeausschusses vom 29.11.2001 wurde die ergänzende Förderung aus städtischen Mitteln für jeweils eine Fachstelle pro Wohlfahrtsverband und die MÜNCHENSTIFT GmbH festgelegt.
Ferner führt das Sozialreferat an, dass, wie in dem Beschluss „Innovative Konzepte in der offenen Altenarbeit“ vom 4.12.2018 ersichtlich, die Landeshauptstadt München keinen weiteren Ausbau der Fachstellen für pflegende Angehörige beabsichtigt. Die Förderung der derzeitigen strukturellen Angebote in der Beratung wird als ausreichend erachtet.
In der Landeshauptstadt besteht mit den Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörigen, den Alten- und Service-Zentren und den Fachdiensten im Sozialbürgerhaus eine differenzierte Angebotsstruktur für die Beratung älterer Menschen und Angehöriger. Die Beratungsangebote wurden im Jahr 2017 im Gesamtkonzept Münchner Altenhilfe gestärkt und strukturell verankert.
Frage 5:
Warum werden manche unterstützt und andere nicht?
Antwort:
Mit der in Antwort 4 beschriebenen städtischen Ko-Förderung von aktuell fünf Fachstellen und der in München insgesamt vorhandenen Beratungsstruktur ist die Beratung für ältere Menschen und Angehörige ausreichend sichergestellt.
Frage 6:
Wie ist die Abdeckung über die Stadtviertel verteilt?
Antwort:
Die in München vorhandenen Fachstellen für pflegende Angehörige sind regional flächendeckend vertreten. Mit dem Gesamtkonzept Münchner Altenhilfe wurde in den letzten Jahren Sorge dafür getragen, dass alle Einrichtungen/Dienste der offenen Altenhilfe über das ganze Stadtgebiet verteilt sind. Sie arbeiten in Kooperation und stimmen bei Bedarf die notwendigen Leistungen und Hilfen ab (vgl. hierzu Gesamtkonzept Münchner Altenhilfe IV vom 23.11.2017, Sitzungsvorlage Nr. 09388).
Frage 7:
Entspricht die Anzahl noch dem aktuell gegebenen Bedarf?
Antwort:
Bei Berücksichtigung der gesamten Beratungsstruktur in der offenen Altenhilfe der Landeshauptstadt München (Alten- und Service-Zentren, Sozialbürgerhäuser, Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörige, Fachstellen für pflegende Angehörige) ist die Anzahl der Fachstellen für pflegende Angehörige ausreichend.