Der Oberbürgermeister hat dem Revisionsamt bereits am 25. Juli 2018 den Auftrag erteilt, beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) Hinweisen aus der Kassenprüfung in Bezug auf Veranstaltungen nachzugehen. Der AWM befindet sich seitdem im konstruktiven Austausch mit dem Revisionsamt, allen weiteren relevanten Stellen und hat selbstverständlich alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Prüfung des Revisionsamtes ist abgeschlossen. Der AWM hat stadtintern zum Revisionsbericht Stellung bezogen. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Bericht bekanntgegeben.
Inhaltlich kann wegen des weiterhin laufenden Verfahrens derzeit keine Stellungnahme abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der Feste für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWM nicht über den Gebührenhaushalt finanziert wurden, sondern aus Gewinnen von Betrieben gewerblicher Art.
„Mir ist es sehr wichtig, dass mögliche Verstöße eines Eigenbetriebes gegen städtische Regularien vollumfänglich aufgeklärt werden und sich mögliche Fehler nicht wiederholen können. Deshalb habe ich, sofort nachdem ich als neue Erste Werkleiterin des AWM vom Sachverhalt am 14. August 2018 Kenntnis erlangt habe, allen Eigen- (AWM, Markthallen München und Stadtgüter München) und Regiebetrieben (Städtische Forstverwaltung) unter dem Dach des Kommunalreferats eine Berichtspflicht in Bezug auf Veranstaltungen auferlegt. Diese Betriebe orientieren ihre Feierlichkeiten mittlerweile an den für die Hoheitsverwaltung geltenden Regelungen“, sagt Kommunalreferentin Kristina Frank.