Hüpfinseln/Mittelinseln im Stadtgebiet für Radfahrer adäquat gestalten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 28.9.2018
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
In Ihrem Antrag vom 28.9.2018 fordern Sie, dass Mittel- bzw. Hüpfinseln in München so gestaltet werden sollen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende mit Begleitpersonen, Fahrräder mit Anhängern etc. darauf Platz finden sollen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 28.9.2018 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Bei Neuplanungen an Mittelinseln werden gemäß den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) und der DIN 18040 Teil 3 diese mit einer Breite von 2,50 m – 3,00 m geplant. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Flächen gemäß Bebauungsplan und der darin festgelegten Straßenraumbreite zur Verfügung stehen.
Bei Umplanungen wird aufgrund der vorliegenden Bestandsmaße versucht, diese richtliniengemäß auszubauen.
Bei dem von Ihnen angesprochenen Bereich handelt es sich ursprünglich um ein Provisorium entlang der Straßenbahngleise der Stadtwerke München GmbH (SWM). Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 13.2.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 13641) beschlossen, dass dieses Provisorium dauerhaft in der Dachauer Straße verbleiben kann. Zur Verbesserung der Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Fahrräder werden die SWM daher Verbesserungsmaßnahmen durchführen. Diese beinhalten, dass die Tiefe der Fußgängeraufstellfläche mindestens 3,00 m betragen soll und die Breite von 4 m auf 5 m erhöht wird.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.